Rechtliche Grundlage hierfür ist die StVO (Straßenverkehrsordnung). Die in diesen Bereichen, wie z. B. Freudenau, Austraße, Bifangstraße oder Vorderlandstraße, geltenden Regelungen zum Parken ergeben sich aus der räumlichen Situation. Das heißt, dass an diesen Stellen gerade ausreichend Platz für den Fließverkehr besteht und somit kein Raum für das Parken gegeben ist – die bisher montierten Hinweistafeln stellen somit keine gesetzliche Notwendigkeit dar.
Die Mitarbeiter des Bauhofes haben seit Beginn der Demontage an die 50 Schilder entfernt, den Schilderwald deutlich gelichtet und einen wichtigen Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit geleistet.
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