Beschlagnahmtes Gold: Verschiedene Meinung bei Ministerium und Anwalt

Während der Anwalt der Familie den Schmuggelvorwurf zurückwies, hielt das Ministerium fest, dass zwei Verdachtsmomente auf ein finanzstrafrechtliches Vergehen bestehen würden.
Die Familie wollte Mitte August - allerdings ungeplant, wie sie beteuert - von Liechtenstein nach Österreich einreisen. Beim Grenzübergang zwischen Ruggell und Feldkirch-Nofels stellten Beamte des Zollamts Feldkirch 781 Barren Gold und Silber im Wert von 700.000 Euro sicher. Wie das Finanzministerium am Dienstag bekannt gab, habe die Familie die Edelmetalle "über die Grenze von Liechtenstein durch Österreich nach Hause schmuggeln wollen". Die Meldepflichten seien verletzt worden, allein für das Silber wären Einfuhrabgaben in Höhe von beinahe 97.000 Euro zu entrichten gewesen, hieß es.
"Schlichtweg falsch"

Dieser Darstellung widersprach am Mittwoch das Anwaltsbüro der Familie und bezeichnete sie als "schlichtweg falsch". Das eigentliche Reiseziel sei Zürich gewesen, wohin die Edelmetalle nach einem Bank-und Depotwechsel überführt werden sollten. Für Anlagegold und Silber würden keine Zollabgaben anfallen, darüber hinaus bestehe für Anlagegold auch eine Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer. Aufgrund der Umstände sollte auch keine Einfuhrumsatzsteuer für Silber festzusetzen sein, so der Anwalt: "Bei richtiger rechtlicher Beurteilung des Sachverhaltes war daher gar keine Zoll- oder Steuerpflicht gegeben. Entsprechend kann auch der Tatbestand des Schmuggels nicht erfüllt worden sein."
Das Finanzministeriums seinerseits stellte dazu fest, dass für das Silber sehr wohl eine Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 20 Prozent hätte entrichtet werden müssen. Dies sei jedoch unterlassen und das Silber bei der Einreise nicht angemeldet worden. Ebenfalls nicht angemeldet worden sei, dass die mitgeführten Geldmittel und Edelmetalle den Wert von 10.000 Euro überschritten. Die Ermittlungen seien am Laufen.
(APA)
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