Berufung der Ärztekammer gegen Lifebrain zurückgewiesen

Das Handelsgericht hat im September gegen die Klage der Ärztekammer auf Unterlassung entschieden. Laut Lifebrain ist mit der Entscheidung festgestellt worden, dass es keinerlei Mangel in Bezug auf die Zulassung des Labors gegeben hat. Auch die Ausschreibung der Bundesbeschaffung GmbH sei korrekt verlaufen. Es gäbe auch keine rechtliche Grundlage für die von der Ärztekammer Wien eingeklagte Unterlassung der Tätigkeiten des Labors. Daher sei die Klage zur Gänze abgewiesen worden. Das Oberlandesgericht hat nun auch die Berufung der Kammer wegen Nichtigkeit zurückgewiesen.
Lifebrain hofft auf Ende des Rechtsstreits
"Es ist für alle Beteiligten das Beste, dass dieser wenig zielführende Rechtsstreit nun endlich ad acta gelegt wird", kommentiert Lifebrain-Geschäftsführer Michael Havel das Urteil. Dem Unternehmen zufolge wurde die Berufung bereits in einer nicht-öffentlichen Sitzung des OLG Ende März zurückgewiesen und das Urteil nun schriftlich ausgefolgt. Lifebrain hoffte, dass damit der Rechtsstreit mit der Kammer vom Tisch sei.
(APA/Red)
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