Hard, Fußach. Es gibt auch diesen Herbst wieder eine Kraterlandschaft am Rhein, denn dieses Projekt zur Verbesserung der Hochwassersicherheit lässt die Internationale Rheinregulierung (IRR) nicht zur Ruhe kommen.
Zwei Möglichkeiten
Auf gut 3000 Kubikmeter pro Sekunde ist die Abfluss-kapazität des Rheins seit der großen Regulierung zwischen Ill und Bodensee (Internationale Rheinstrecke) ausgelegt. Fachleute gehen jedoch davon aus, dass in einem Extremfall weit mehr Wasser bewältigt werden müsste. Deshalb laufen langfristige Planungen, diese Abflussmenge im Idealfall auf gut 4000 Kubikmeter zu erhöhen.
Sofortmaßnahme
Dafür gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: entweder die Dämme entsprechend zu erhöhen, oder das Abflussprofil zu erweitern, sprich: die Sohle der beidseitigen Überschwemmungsvorländer abzusenken und die gewaltigen Sandablagerungen am Steindamm zu entfernen. Eine erste Sofortmaßnahme, so Rheinbauleiter Dipl.-Ing. Martin Weiss, der einen erheblichen Nachholbedarf ortet, weil dieses Problem über Jahrzehnte hinweg vernachlässigt wurde. Die größten Ablagerungen sollten in Etappen bis zum Jahre 2015 weggeräumt sein, aber der Rhein schafft mit jedem Hochwasser neue Ablagerungen heran, so Weiss.
Fortlaufend beseitigen
Diese sollen aber künftig fortlaufend gleich wieder beseitigt werden, damit die Abflusskapazität nicht neuerlich reduziert wird. Praktiziert wurde dies in den vergangenen Jahren bereits im Raum Lustenau, weil dort die Sandablagerungen u. a. den Radweg verlegt hatten. Man habe das fortlaufende Ausräumen des Sandes leider lange vernachlässigt, räumt Weiss ein. Deshalb jetzt diese massiven Maßnahmen, bei denen zunächst der Humus abgetragen wird, um den Sand freizulegen. Auch hier im Bereich unterhalb der Brücke Hard-Fußach hat dies dazu geführt, dass bis zu 1,50 m abgetragen werden müssen. Der zwischengelagerte Humus wird anschließend wieder aufgetragen.
Zurück in den Fluss
Gearbeitet kann nur zeitlich begrenzt werden, denn das abgetragene Material (Feinsand) wird in den Rhein zurückgeschoben. Dabei müssen Kriterien der Ökologie, Fischerei usw. berücksichtigt werden. Laienhaft ausgedrückt: Es darf nur Sand in den Rhein geschüttet werden, wenn der Fluss ohnehin stark getrübt ist und entsprechend viel Wasser führt, damit sich die Sandbeigaben entsprechend verdünnen können. In Niedrigwasserzeiten wäre die Sandbeimengung in großem Stil eine Katastrophe für das ökologische Gleichgewicht.