Dabei hatten heftige Regenfälle Überschwemmungen und Erdrutsche in 14 der 16 Regionen des Landes ausgelöst. Die entstandenen Schäden sowohl an Einzelpersonen als auch an Unternehmen wurden von der Brüsseler Behörde als Naturkatastrophen eingestuft. Damit stehen die Beihilfen im Einklang mit den EU-Vorschriften.
Die polnischen Behörden hatten aufgrund der Überschwemmungen eine Beihilferegelung aufgelegt, die die Schäden ausgleichen soll. Sie steht sämtlichen Unternehmen offen. Der Beschluss der EU-Kommission vom Montag deckt aber nicht die Beihilfen an Unternehmen ab, die in der landwirtschaftlichen Erzeugung oder einem bestimmten Segment des Forstsektors tätig sind, da diese unter die EU-Rahmenregelung für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor 2007-2013 fallen.
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