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Bereits 15 Demos für 1. Mai in Wien angemeldet

Für den 1. Mai sind in Wien bereits 15 Demonstrationen angemeldet.
Für den 1. Mai sind in Wien bereits 15 Demonstrationen angemeldet. ©APA (Sujet)
Für den 1. Mai sind bei der Landespolizeidirektion Wien bereits 15 Versammlungen angemeldet worden. "Ob diese stattfinden können, ist von der Entscheidung im Parlament abhängig", kommentierte Polizeisprecher Paul Eidenberger. Für Demos sollen während der Corona-Krise neue Vorschriften gelten, hat die Regierung am Dienstag klar gestellt. Dafür wurde ein Abänderungsantrag zur Epidemiengesetz-Novelle eingebracht.

Veranstaltungen, die ein Zusammenströmen größerer Menschenmengen mit sich bringen, können gemäß dem Gesetz untersagt, an die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen oder Auflagen gebunden oder auf bestimmte Personen- und Berufsgruppen eingeschränkt werden.

Demonstrationen in zahlreichen Ortsteilen Wiens geplant

"Bevor wir nicht wissen, wie es gesetzlich genau aussieht, wird nichts entschieden", betonte Eidenberger. Gibt es die neuen Vorschriften, "beginnt der administrative Prozess im Versammlungsreferat. Mit jedem einzelnen Anzeiger muss ein Gespräch geführt und eine Niederschrift erstellt werden", erläuterte der Sprecher. Dabei soll dann geprüft werden, ob die Kundgebungen und Demonstrationen den neuen gesetzlichen Grundlagen entsprechen. "Die Entscheidung, ob die Versammlungen stattfinden können, wird in den nächsten Tagen getroffen", sagte der Polizeisprecher.

Die bereits angezeigten Versammlungen beziehen sich auf zahlreiche Orte in Wien, vom Ballhausplatz über den Prater oder auch den Rathausplatz. Darunter sind mehrere 1. Mai-Kundgebungen, thematisch betreffen die Versammlungen auch das Coronavirus, außerdem gibt es welche zu derzeit nicht aktuellen Themen. Auch Demonstrationszüge wurden angemeldet.

Mehrere Versammlungen wurden von der Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) angezeigt, darunter auch eine, bei der 500 Personen erwartet werden. Auch die Initiative für evidenzbasierte Corona-Informationen (ICI), die vergangenen Freitag trotz Untersagung eine Kundgebung in der Wiener Innenstadt abgehalten hat, die dann von der Polizei aufgelöst wurde, hat für den 1. Mai eine weitere Kundgebung bei der Polizei angezeigt.

Mehrere Versammlungen "schon Jahre im Vorhinein angemeldet"

Mehrere Versammlungen "wurden schon Jahre im Vorhinein angemeldet", erläuterte Eidenberger. "Dagegen spricht grundsätzlich nichts, diese werden in Evidenz gehalten", sagte der Polizeisprecher. Das Versammlungsgesetz sieht seit der Novellierung im Jahr 2017 vor, dass eine Veranstaltung spätestens 48 Stunden vor Beginn bei den Behörden schriftlich anzumelden ist.

Freilich gibt es im speziellen Fall noch ein weiteres Problem. Denn es könnte durchaus sein, dass trotz Beschlusses am heutigen Tag im Nationalrat nicht am 1.Mai marschiert werden kann. Es benötigt nämlich noch die Zustimmung des Bundesrats und der Wunsch der Koalition nach einer Sondersitzung diesen Donnerstag wird bisher von der Opposition nicht erfüllt. Damit wäre erst am 7. Mai eine Beschlussfassung möglich und bis dahin würden auch die neuen Demo-Vorschriften nicht gelten.

(APA/Red.)

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