Drauf wies der ÖAMTC in einer Aussendung hin – also noch früh genug, um einen etwaigen Termin für den Wechsel beim Reifenhändler auszumachen. Gleichzeitig warnte der Automobilclub vor den Folgen einer falschen Bereifung bei Schnee oder Eis auf der Fahrbahn.
Winterreifenpflicht von 1. November bis 15. April
Wien. “Für Pkw und Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen sowie Mopedautos besteht von 1. November bis 15. April die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht. Das bedeutet, dass bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen – also bei Schnee, Schneematsch oder Eis auf der Fahrbahn – Winterreifen auf allen Rädern montiert sein müssen”, erläuterte ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki.
Winterreifen müssen über eine “M+S”-Kennzeichnung verfügen und mindestens vier Millimeter Profiltiefe aufweisen. Als Alternative ist es zwar erlaubt, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zu montieren, sofern die Straße durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist – der ÖAMTC rät jedoch davon ab.
“Wer sich nicht an die Winterausrüstungspflicht hält, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. Abgesehen davon drohen nach Unfällen zivil- und oft sogar strafrechtliche Folgen”, betonte Letitzki. Der Experte empfiehlt daher, mit dem Reifenwechsel nicht auf den ersten Schnee zu warten.
(APA/Red)
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