Behörden ermitteln wegen Schneelieferungen mit Hubschrauber
Flüge mit Außenlast dürfen nach den Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes nicht über in Betrieb befindliche Seilbahnanlagen oder Pisten erfolgen, teilte das Land mit. “Darüber hinaus hat der Pilot die Flugstrecke so zu wählen, dass bei einer eventuell herab fallenden Last weder Personen noch Sachen gefährdet werden”, so Bernhard Knapp, Vorstand der Abteilung Verkehrsrecht des Amtes der Tiroler Landesregierung.
Nun soll das kursierende Video, über das der ORF Tirol berichtete, ausgewertet und überprüft werden. “Demgemäß wird von der zuständigen Behörde ein Ermittlungsverfahren nach verwaltungsstrafrechtlichen Vorschriften eingeleitet”, bemerkte Knapp. Zudem habe das Unternehmen keine Bewilligung für die Schneetransporte. Man werde daher sämtliche Außenlandebewilligungen einer genauen Prüfung unterziehen, hieß es.
Bei den Bergbahnen sah man jedenfalls keinen Fehler. Für die Pistenabsperrung habe man gesorgt. Fünf Leute hätten mit Bändern abgesperrt, wann immer der Hubschrauber heran geflogen sei, meinte Bergbahnen-Vorstand Rudi Köck gegenüber dem ORF Tirol. Die Behörde müsse nun klären, ob die Piste tatsächlich überflogen wurde und ob die Absperrung ausreichend war oder ob Skifahrer gefährdet wurden.
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