Begleiter nach Tod von Frau am Großglockner angeklagt
Im drohen bis zu drei Jahre Haft. Der Angeklagte gab eine schriftliche Stellungnahme ab, in der er "ein Fehlverhalten in Abrede" gestellt habe, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag in einer Aussendung mit. Nach der Einholung von gerichtsmedizinischen Gutachten, der Auswertung von Handys und Sportuhren, Bildern und Videos sowie der Begutachtung durch einen alpintechnischen Sachverständigen machte die Anklagebehörde dem erfahrenen Alpinisten jedoch mehrere Fehler zum Vorwurf.
Tourenplanung und Hilfeleistung im Visier
So soll der 39-Jährige etwa nicht berücksichtigt haben, dass seine Freundin noch nie eine alpine Hochtour in dieser Länge absolviert hatte - und dies bei winterlichen Verhältnissen. Auch die Tourenwahl auf Österreichs höchsten Berg über den Stüdlgrat im Winter mitsamt eines rund zwei Stunden zu späten Starts wurde ihm vorgeworfen. Zudem habe er nicht mit einem Notfall gerechnet und keine ausreichende Biwak-Notausrüstung dabei gehabt. Auch als er die Frau um 2.00 Uhr Früh zurückgelassen hatte, um Hilfe zu holen, soll er sie nicht an einen windgeschützten Platz gebracht und keinen Biwaksack oder Alu-Rettungsdecken verwendet haben.
Laut Staatsanwaltschaft hätte das Bergsteiger-Duo zudem früher umkehren müssen. Bei den herrschenden Verhältnissen mit Windgeschwindigkeiten bis zu 74 km/h und Temperaturen von minus acht Grad hätten sie "spätestens am sogenannten 'Frühstücksplatzl' umkehren müssen". Der 39-Jährige habe auch keinen Notruf abgesetzt, als es dunkel wurde. Als ein Hubschrauber gegen 22.50 Uhr nach den beiden suchte und sie überflog, habe der 39-Jährige ebenfalls keine Notsignale abgegeben. Die Alpinpolizei versuchte mehrmals, ihn zu erreichen. Erst gegen 00.35 Uhr sei ein "unklares" Gespräch zustande gekommen, der Angeklagte soll sein Handy auf lautlos gestellt und verstaut haben. Erst um 3.30 Uhr habe der Mann schließlich die Rettungskräfte verständigt, nachdem er die Salzburgerin unterhalb des Gipfels allein gelassen hatte.
(APA)
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