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Begleiter nach Tod von Frau am Großglockner angeklagt

Eine 33-Jährige starb bei einer Winterbesteigung des Großglockner
Eine 33-Jährige starb bei einer Winterbesteigung des Großglockner ©APA/AFP
Ein 39-Jähriger ist nach dem Tod seiner 33-jährigen Freundin am Großglockner im Jänner von der Staatsanwaltschaft Innsbruck angeklagt worden. Die Behörde warf dem Mann vor, dass er als "verantwortlicher Führer" der Tour seine Bergkameradin "schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert circa 50 Meter" unter dem Gipfel zurückgelassen habe. Die Bergsteigerin erfror schließlich. Der Mann muss sich am 19. Februar wegen grob fahrlässiger Tötung am Landesgericht verantworten.

Im drohen bis zu drei Jahre Haft. Der Angeklagte gab eine schriftliche Stellungnahme ab, in der er "ein Fehlverhalten in Abrede" gestellt habe, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag in einer Aussendung mit. Nach der Einholung von gerichtsmedizinischen Gutachten, der Auswertung von Handys und Sportuhren, Bildern und Videos sowie der Begutachtung durch einen alpintechnischen Sachverständigen machte die Anklagebehörde dem erfahrenen Alpinisten jedoch mehrere Fehler zum Vorwurf.

Tourenplanung und Hilfeleistung im Visier

So soll der 39-Jährige etwa nicht berücksichtigt haben, dass seine Freundin noch nie eine alpine Hochtour in dieser Länge absolviert hatte - und dies bei winterlichen Verhältnissen. Auch die Tourenwahl auf Österreichs höchsten Berg über den Stüdlgrat im Winter mitsamt eines rund zwei Stunden zu späten Starts wurde ihm vorgeworfen. Zudem habe er nicht mit einem Notfall gerechnet und keine ausreichende Biwak-Notausrüstung dabei gehabt. Auch als er die Frau um 2.00 Uhr Früh zurückgelassen hatte, um Hilfe zu holen, soll er sie nicht an einen windgeschützten Platz gebracht und keinen Biwaksack oder Alu-Rettungsdecken verwendet haben.

Laut Staatsanwaltschaft hätte das Bergsteiger-Duo zudem früher umkehren müssen. Bei den herrschenden Verhältnissen mit Windgeschwindigkeiten bis zu 74 km/h und Temperaturen von minus acht Grad hätten sie "spätestens am sogenannten 'Frühstücksplatzl' umkehren müssen". Der 39-Jährige habe auch keinen Notruf abgesetzt, als es dunkel wurde. Als ein Hubschrauber gegen 22.50 Uhr nach den beiden suchte und sie überflog, habe der 39-Jährige ebenfalls keine Notsignale abgegeben. Die Alpinpolizei versuchte mehrmals, ihn zu erreichen. Erst gegen 00.35 Uhr sei ein "unklares" Gespräch zustande gekommen, der Angeklagte soll sein Handy auf lautlos gestellt und verstaut haben. Erst um 3.30 Uhr habe der Mann schließlich die Rettungskräfte verständigt, nachdem er die Salzburgerin unterhalb des Gipfels allein gelassen hatte.

(APA)

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