Beethovenfries von Klimt: Secession- Ergebnis "selbstverständlich akzeptiert"

Man lehne die Rückgabe nicht ab, sondern warte die Entscheidung des Kunstrückgabebeirates ab. “Die Künstlervereinigung weist des Weiteren darauf hin, dass die Entscheidung über die Rückgabe beim Eigentümer des Beethovenfrieses, der Bundesrepublik Österreich liegt – die Secession als Leihnehmer hat am 18. November 2013 lediglich eine Gegendarstellung mit ‘Anregung, den Fries nicht zu restituieren’ auf der Grundlage gründlicher Recherchen eingebracht”, so Katharina Schniebs von der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Hauses.
Fries-Rückgabe: Antragssteller im Unrecht
“Wir haben sowohl die Konformität unseres Vorhabens mit den Zielsetzungen der Secession abgestimmt als auch unser Gewissen geprüft und sind immer wieder zum Ergebnis gelangt, dass die Antragsteller Jacobs im Unrecht sind, ja dass eine Rückstellung des Frieses an Teile der Familie Jacobs echtes Unrecht verharmlosen und wirkliche Ansprüche entwerten würde”, hieß es damals in der von Secessions-Präsident András Palffy und Sylvia Liska, der Präsidentin der Freunde der Secession, unterzeichneten Gegendarstellung.
Der “Beethovenfries” wurde 1973 für 15 Mio. Schilling von der Republik Österreich angekauft und befindet sich seit 1985 in der Secession, jenem Ort, für den er ursprünglich geschaffen wurde. Erben der Sammlerfamilie Lederer haben im Oktober 2013 beim österreichischen Kulturministerium einen Antrag auf Restitution eingebracht.
(APA/Red)
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