Bedingter Vergleich
Mit einem bedingten Vergleich endete Mittwoch nachmittag im Wiener Justizpalast der Rechtsstreit um die vom Innenministerium ausgesetzte Prämie für zweckdienliche Hinweise zur Ergreifung des gesuchten Briefbomben-Attentäters. Zwei Steirerinnen hatten in den Abendstunden des 1. Oktober 1997 die Gendarmerie verständigt, weil sie sich von einem weißen Kombi verfolgt fühlten. Als die Beamten das Fahrzeug stoppten, saß ihnen Franz Fuchs gegenüber, der sich in weiterer Folge mit einem Schußapparat die Hände wegsprengte.
Gabriele Scheucher, Sabine Kühn sowie deren Ehemann Mirko erhoben nach der rechtskräftigen Verurteilung des Bombenbastlers Anspruch auf die ausgelobte Belohnung von zehn Millionen Schilling. Da der erfolgreiche Zugriff ein „Zufallsprodukt“ gewesen sei, offerierte die Republik zunächst drei Millionen. Vor Richter Günther Moser rangen sich Rechtsanwalt Kurt Klein, der die Steirerinnen vertritt, und Andreas Riccabona von der Finanzprokuratur nunmehr zu einer außergerichtlichen Streitbeilegung durch.
Demnach erhalten die Steirerinnen sechs Millionen Schilling, falls das Ministerium dieses Angebot binnen drei Wochen nicht widerruft. Den Klägern steht diese Frist ebenfalls zu, sollten sie sich mit dieser Summe nicht zufriedengeben. foto: apa(16.6.99)
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