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Bedingte Haft für Internetbetrügerin

Frastanz - Eine junge Mutter aus Frastanz kassierte Geld, die Waren blieb sie jedoch schuldig.

Wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs wurde gestern am Landesgericht Feldkirch eine 25-jährige Frastanzerin zu acht Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Sie ergaunerte sich knappe 3000 Euro übers Internet. Ware gegen Geld – so ist es üblich, egal ob im Laden oder im Internet. Die junge Oberländerin betrieb ihre Geschäfte jedoch über ein Jahr lang äußerst einseitig, bot über diverse Auktionsplattformen Waren an, kassierte das Geld und blieb Laptops und Kinderwagen schuldig. Auch über eBay bot sie Spielkonsolen, Handys und allerlei technischen Schnickschnack an. Interessierte vertrauten und bezahlten. Als die Schnäppchen nie ankamen, erstatteten die Betrogenen Anzeige. Die Betrügerin wurde von der Polizei ausfindig gemacht und vernommen. Nichtsdestotrotz setzte die Mutter zweier Kleinkinder ihr Treiben fort. Weiter stellte sie Kinderwagen und Laptops zum Verkauf ins Netz. Das Geld brauchte die Frau dringend, 26 Exekutionsverfahren laufen gegen sie. Nun ist sie in der Schuldenberatung. Unter fremden Namen bestellte die Oberländerin auch über ein Jahr lang Waren bei einem Versandhandel. Unter ihrem richtigen Namen war sie bereits gesperrt worden. Ihr Freund geriet ebenfalls unter Verdacht, an den Betrügereien beteiligt gewesen zu sein. Inzwischen wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt.

Bedingte Haft

Richter Wilfried Marte verurteilt die Betrügerin zu acht Monaten bedingter Haft. Das Geständnis, die Unbescholtenheit und der Umstand, dass der Schaden zumindest zu einem minimalen Teil wieder gutgemacht worden war, waren mildernd. Erschwerend wirkte sich die Unverfrorenheit der Angeklagten aus. „Beim nächsten Mal gibt es unbedingte Haft. Dann müssen Ihre Kinder Sie im Gefängnis besuchen kommen“, macht Marte der Frau klar. Die knapp 3000 Euro Schaden muss die Frau, die bereits mit über 30.000 Euro in der Kreide steht, zurückbezahlen.

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