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"Bedenken" gegen Jobausschreibung im Justizministerium

Richter- und Staatsanwaltschaftsvertretungen haben "Bedenken" gegen eine Jobausschreibung im Justizministerium.
Richter- und Staatsanwaltschaftsvertretungen haben "Bedenken" gegen eine Jobausschreibung im Justizministerium. ©APA/HARALD SCHNEIDER
Vertreter der Richter und Staatsanwaltschaft äußern Bedenken zu einer Stellenausschreibung im Justizministerium, da sie auch Nicht-Richtern oder Nicht-Staatsanwälten offensteht. Sie fürchten eine Schwächung der fachlichen Selbstverwaltung. Das Ministerium verteidigt die offene Ausschreibung.

Bei der Jobausschreibung im Justizministerium geht um die Leitung einer neu gegründeten Einheit für Öffentliches Recht und Informationsmanagement, die aus einer bestehenden Abteilung hervorgeht. Diese Einheit wird sich mit Verfassungs- und Verwaltungsrecht, dem Informationsfreiheitsgesetz sowie der Zusammenarbeit mit Parlament und Ministerrat befassen. Gefordert werden ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften und mehrjährige Erfahrung im Verwaltungsdienst, nicht jedoch Erfahrung in der Justiz.

Jobausschreibung im Justizministerium: Standesvertretungen pochen auf "Haus-StA-Lösung"

Die Standesvertretungen der Richter und Staatsanwälte sehen darin eine "(weitere) Abkehr von der 'Haus-StA-Lösung'" (Hausstaatsanwält:innenlösung). Im Justizministerium ist ein Großteil der akademischen Stellen mit (dienstzugeteilten) Richterinnen und Staatsanwälten besetzt. Diese habe sich "aus gutem Grund etabliert", argumentieren die Vertretungen: "Sie gewährleistet den fachlichen Austausch, das gegenseitige Verständnis und trägt einem am Rechtsstaat und der richterlichen Unabhängigkeit orientierten Amtsverständnis Rechnung. Die bestehende Praxis einer Durchlässigkeit zwischen den Gerichten/Staatsanwaltschaften und dem Ministerium fördert Wissenstransfer, Vertrauen und trägt zur Qualität justizpolitischer Entscheidungen bei."

Im Ministerium kann man die Bedenken nicht nachvollziehen. Genau diese "Haus-STA-Lösung" werde nicht in Frage gestellt, die ausgeschriebene Stelle betreffe die richterliche Selbstverwaltung nicht. Im Justizministerium gebe es eine Bandbreite an Aufgaben, die eine spezifische Fachexpertise benötigen, die durch Richterinnen und Richter typischerweise nicht abgedeckt wird - etwa die Bereiche Datenschutz, Vergaberecht oder Strafvollzug. "Deshalb werden Ausschreibungen in diesen Bereichen schon seit Langem offen, also auch für Jurist:innen bzw. andere Akademiker:innen, ausgeschrieben. Dem entsprechend ist bereits jetzt ein Teil der akademischen Arbeitsplätze (auch Stabstellen- und Abteilungsleitungen) nicht mit Richter:innen und Staatsanwält:innen besetzt."

Justizministerium: Jobausschreibung bewusst offen

Auch bei den Oberlandesgerichten, Oberstaatsanwaltschaften und beim Bundesverwaltungsgericht seien akademische Leitungsfunktionen mit Personen besetzt, die nicht Richter oder Staatsanwältinnen sind, argumentiert man im Ministerium. Angesichts der konkreten Aufgaben der Stelle habe man die "Ausschreibung ganz bewusst offen gewählt, weil sicherzustellen ist, dass die besonderen Kenntnisse im Bereich des Verfassungs- und Verwaltungsrechts, aber auch in der Zusammenarbeit mit dem Parlament erfüllt werden".

(APA/Red)

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