Beamten-Gesetzespaket in der Begutachtung
Im Vorarlberger Landesrecht sind derzeit verschiedene Funktionen Beamten vorbehalten. Seit mehreren Jahren werden vom Land Vorarlberg und den Vorarlberger Gemeinden Bedienstete nur mehr als Angestellte beschäftigt; sie werden nicht mehr pragmatisiert. Um Landes- bzw. Gemeindeangestellte nicht von einzelnen Funktionen auszuschließen, wird der Beamtenvorbehalt beseitigt.
Gleichzeitig wird das Disziplinarverfahren der Vorarlberger Landes- und Gemeindebeamten geändert. Das Verfahren wird gestrafft und vereinfacht.
Mit dem Gesetzespaket werden folgende Gesetze geändert: Bezirksverwaltungsgesetz, Gesetz über die Einrichtung einer Agrarbezirksbehörde für das Land Vorarlberg, Landtagswahlgesetz, Landesbedienstetengesetz 1988, Landesbedienstetengesetz 2000, Gemeindebedienstetengesetz 1988, Kulturförderungsgesetz und Raumplanungsgesetz.
Rückfragehinweis:
Landespressestelle Vorarlberg
Tel.: 05574/511-20137
Fax: 05574/511-20190
Hotline: 0664/625 56 68 oder 625 56 67
mailto:presse@vorarlberg.at
http://www.vorarlberg.at/presse
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS – WWW.OTS.AT ***
OTS0014 2006-12-13/08:40
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.