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ÖBB-Inserate: Kampagnen gestutzt?

Der Staatsanwaltschaft Wien liegen in der Sache ÖBB-Inserate belastende Aussagen gegen Bundeskanzler Faymann (SPÖ) und Medien-Staatssekretär Josef Ostermayer (SPÖ) vor, heißt es aus der Justiz: Die beiden sollen vor vier Jahren mit ausgewählten Zeitungen und Magazinen Kampagnen vereinbart haben, die die ÖBB bezahlen mussten.
Faymann im Visier der Staatsanwaltschaft
ÖBB-Inserate werden untersucht
Verdacht gegen Faymann erhärtet
Ostermayer: "Reines Gewissen"
Ex- ÖBB- Chef belastet Faymann

Eine Mitsprachemöglichkeit hatte das staatsnahe Unternehmen nicht – es wurde vor vollendete Tatsachen gestellt.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat bisher drei ehemalige ÖBB-Manager befragt: Ex-Bahnchef Martin Huber, den ehemaligen Personenverkehrsvorstand Stefan Wehinger und den Ex-Leiter der Konzernkommunikation Walter Sattlberger. Von der Ermittlungsbehörde wird auf Antrag des Bundesamts für Korruptionsbekämpfung wegen des Verdachts auf Untreue und Amtsmissbrauch gegen Faymann und Ostermayer ermittelt.

Der heutige Bundeskanzler wurde im Jänner 2007 Infrastrukturminister. Zu seinem Kabinettchef ernannte er seinen langjährigen Mitarbeiter Josef Ostermayer. Gemeinsam waren sie bereits in Wien tätig, wo Faymann bis 2007 Wohnbaustadtrat war – und nicht nur Gemeindebauten errichten und renovieren ließ, sondern auch als Zeitungsinserent aktiv war.

Als Minister setzte er diese Tätigkeit fort. „Nach Amtsantritt kam Ostermayer und teilte uns mit, dass wir das Kommunikationsbudget umstellen müssten“, berichtet ein betroffener ÖBB-Insider: „Wir mussten Gelder für Medienkooperationen umleiten.“

Beliebte Kampagnen gestutzt?

Die Bahn habe damals „tolle“ Kampagnen gehabt. Der Spot „Schnappi“ für die „Vorteilscard Classic Familie“ wurde tatsächlich mit der Goldenen Werbetrommel ausgezeichnet. Auch das Buhlen um Senioren mit der 2009 verstorbenen Schauspielerin Ruth Drexel war einprägsam. „Aufgrund der neuen Medienkooperationen mussten wir da allerdings Abstriche machen.“

Das Büro Faymann habe mit der Kronen Zeitung beispielsweise eine „Imagewerbung“ über 500.000 Euro vereinbart. Dabei handelte es sich um eine Reihe von Doppelseiten, die sich optisch vom sonstigen Inhalt des Blattes nicht unterschieden. In der Regel berichteten Krone-Mitarbeiter über Missstände bei der Bahn. Und dann war da noch eine Kolumne mit dem Konterfei des Ministers: Faymann versprach, dafür zu sorgen, dass alles besser wird. „Bei uns war nie ein Redakteur“, so der ÖBB-Insider: Das Unternehmen habe die „Inserate“ vielmehr erst nach dem Zeitungsdruck in der Abendkolportage erstmals gesehen – und in weiterer Folge bezahlen müssen. „Die Offenheit, mit der Ostermayer das betrieben hat, war unglaublich“, so der ehemalige ÖBB-Mitarbeiter: Wenn man Vorbehalte angemeldet habe, sei man darauf hingewiesen worden, dass es schwer werden könnte, den Dienstvertrag zu verlängern.

Über das Infrastrukturministerium bzw. Faymann wurden Rechnungen zufolge 2007 Inserate auch in anderen Medien geschaltet. Im Wirtschaftsmagazin „Gewinn“ kam nicht die ÖBB zum Zug, sondern die Asfinag.

Dies machte die Grünen-Abgeordnete Gabriela Moser schon damals stutzig, sodass sie Faymann in einer parlamentarischen Anfrage „betreffend Medienkooperation“ damit konfrontierte. Faymann antwortete: Die Asfinag entscheide „selbst über entsprechende Kooperationen und Partner. In beratenden Gesprächen zwischen meinem Büro und den Vorständen des Unternehmens sind wir aber übereingekommen, dass vor allem verständliche Sachinformation Inhalt dieser Kommunikation sein sollte“.

Vorwürfe zurückgewiesen

Faymann und Ostermayer weisen die gegen sie erhobenen Vorwürfe stets und vollumfassend zurück. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Gegenüber den „Salzburger Nachrichten“ erklärte Faymann gestern, es sei „ein gewöhnlicher Vorgang, dass Vorstand bzw. Aufsichtsrat eines Unternehmens und die politisch Verantwortlichen miteinander reden. Das gilt für die Struktur und die Zukunft des Unternehmens ebenso wie für das Image“. Die Entscheidung treffe letztlich einzig der Vorstand. Dass die Behörden nun aufgrund einer FPÖ-Anzeige ermittelten, sei „in einem Rechtsstaat eine Selbstverständlichkeit“.

(VN, Printausgabe 17.09.2011)

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