Die großzügige Abfindungslösung sei ein Skandal und käme einem Freispruch gleich, betont Loacker. Für niemanden ist es nachvollziehbar, warum Huber trotz undurchsichtiger Finanz- und Immobiliengeschäfte und einer verfehlten Unternehmenspolitik geschätzte 800.000 EURO erhält.
Unverfroren sei es zudem von den verantwortlichen Politikern, diese Lösung mit dem Argument zu goutieren, dass sich der Aufsichtsrat bei seinen Entscheidungen an die bestehenden Verträge halten müsse. Mit dieser scheinheiligen und verkürzten Darstellung werden sich die ÖBB-Bediensteten, die selbst größtenteils keinen Abfertigungsanspruch haben, wohl nicht zufrieden geben, so Loacker.
Denn die Entscheidung für Huber sei eine rein politische gewesen. Für die Abfertigungslösung rechtfertigen müssten sich deshalb auch der damalige BZÖ-Minister Hubert Gorbach und Ex-ÖVP-Staatssekretär Helmut Kukacka, die für die Bestellung des Generaldirektors verantwortlich gewesen seien. Ihnen sei es zu verdanken, dass Huber trotz unzureichender Qualifikation und dubioser Geschäfte das Recht auf eine sechsstellige Abfertigungssumme und einen kostspieligen Konsulentenvertrag zugesprochen worden sei, sagt Norbert Loacker.
Quelle: ÖGB
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