Die Gemeindechefin Mechtild Bawart war im Zuge eines Streits um einen Bauantrag durch einen Bauwerber geklagt und in der Folge vom Schöffengericht unter Richter Wilfried Marte vom Vorwurf des Amtsmissbrauches freigesprochen worden.
Rüge durch Richter
Marte sprach zwar von einem Missbrauch der Befugnisse durch die Bürgermeisterin. Einen gegebenen Schädigungsvorsatz konnte der Richter allerdings nicht entdecken. Die Staatsanwaltschaft sah dies von allem Anfang anders: Für Daniel Simma hat Bawart einen bereits 2003 gestellten Antrag wissentlich nicht behandelt. Damit hätte sie, so lautete der Vorwurf, einen Parteikollegen im Rathaus schützen wollen. Jetzt meldete die Staatsanwaltschaft Feldkirch Nichtigkeitsbeschwerde an. Sie will laut Heinz Rusch, Sprecher der Anklagebehörde, das Urteil bekämpfen. Das Verhalten Bawarts sei eindeutig als Amtsmissbrauch zu werten, hieß es bei der Staatsanwaltschaft.
Oberster Gerichtshof
In absehbarer Zeit dürfte der Fall Bawart damit von den Richtern des Obersten Gerichtshofes in Wien behandelt werden. Das Ganze ist keine lustige Angelegenheit für mich, erklärte Bürgermeisterin Bawart in einer ersten Reaktion. Sie werde sich nun mit ihrem Anwalt besprechen und die weitere Vorgangsweise beraten. Bawart geht nach wie vor davon aus, eine weiße Weste zu besitzen. Mein Freispruch in Feldkirch hat deutlich gemacht, dass Vorsätzlichkeit nicht gegeben war. Ich wollte zu keiner Zeit jemandem schaden.
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