Keinen gegebenen Schädigungsvorsatz, dafür aber Missbrauch der Befugnisse: Mechtild Bawart, seit 2000 Gemeindechefin in Weiler im Vorderland, wurde gestern vom Schöffensenat unter Richter Wilfried Marte vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen.
Enorme Wissenslücken?
Bawart war laut Staatsanwalt Daniel Simma in einem Nachbarschaftsstreit (Die VN berichteten) zu lange untätig gewesen. Grundstücksbesitzer Werner Halbeisen hatte ihr vorgeworfen, sie hätte einen bereits 2003 gestellten Antrag auf Abbruch eines Eigenheimes, dessen Mauer auf Halbeisens Grundstück ragt, wissentlich nicht behandelt. Zentraler Inhalt des Antrags: Sollte es zu keiner Einigung bei der gemeinsamen Zufahrt geben, müsse die Überbauung entfernt werden. Bei diesem Eigenheimbesitzer handelt es sich pikanterweise um einen Fraktionskollegen Bawarts, der sich strikt gegen die Hauszufahrt zur Wehr setzt(e). So ging es Jahr um Jahr mit Anwaltsschreiben und Begehungen hin und her. Bawart selbst machte vor Gericht auf weiten Verhandlungsstrecken sowohl Erinnerungs- als auch Wissenslücken geltend. Marte (Ihre Aussagen vor der Kriminalpolizei waren sehr verwirrend und widersprüchlich) sah sich sogar gemüßigt, vor allem die Pflichten eines Bürgermeisters in Erinnerung zu rufen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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