BAWAG zahlt Bankkunden Geld zurück

"Die BAWAG zahlt Entgelte auf Antrag zurück, dazu kommt eine pauschale Abgeltung von 50 Euro. Auch die Kosten für die Löschungsquittung von 130 Euro werden von der Bank rückerstattet. Viele Kunden können sich also nun zu viel bezahltes Geld zurückholen", so die Arbeiterkammer (AK).
Zahlreiche Geschäftsbedingungen der BAWAG beanstandet
Bei den beanstandeten Geschäftsbedingungen ging es unter anderem um die Verrechnung von diversen Entgelten, etwa bei Einzahlungen am Automaten auf ein Fremdkonto sowie um Kosten für die Nachbestellung des PINs für Konto- und Kreditkarten. Weiters umfasst war die Verrechnung von Manipulationsentgelten und die Kosten für Kontoauszüge auf Papier.
Klausel zur Löschungsquittung intransparent
In einem weiteren Verfahren ging es unter anderem um die Abgaben für eine Löschungsquittung im Rahmen eines Hypothekarkredites. "So wurde vom Obersten Gerichtshof eine Klausel als intransparent und damit rechtswidrig erkannt, wonach sämtliche mit der Löschung des Pfandrechtes verbundenen Kosten vom Kreditnehmer bzw. vom Eigentümer zu tragen sind", so die Arbeiterkammer am Donnerstag in einer Aussendung.
BAWAG-Kunden mit Giro- und Onlinekonto potenziell betroffen
Von der Rückzahlung potenziell betroffen sind alle Kunden der BAWAG und easybank, die über ein Giro- und Onlinekonto bei den Instituten verfügen, eine Kreditkarte erworben oder einen hypothekarisch besicherten Verbraucherkredit abgeschlossen haben.
(APA/Red)
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