Bautenausschuss besprach Reform des Maklergesetzes

Mit der Gesetzesnovelle wird bei der Vermittlung von Mietimmobilien das Bestellerprinzip eingeführt. Das heißt, Makler werden von der Vertragspartei bezahlt, die sie beauftrag hat - in den meisten Fällen die Vermieterin oder der Vermieter.
Die Reform des Maklergesetzes passierte den Bautenausschuss
"Wir räumen damit mit einer jahrzehntelangen Ungerechtigkeit auf", sagte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Donnerstag per Aussendung. "Wie überall sonst gilt ab 1.7.2023 auch beim Mieten: Wer bestellt, bezahlt". Das Gesetz soll laut Aussendung am 1. oder 2. März im Nationalrat beschlossen werden und im Juli in Kraft treten.
Auch die ÖVP begrüßt die Makler-Reform
Auch die ÖVP begrüßt die Makler-Reform. "Das ist vor allem für junge Leute eine wichtige Verbesserung, um am Beginn ihrer Lebensplanung leistbaren Wohnraum zu finden", so ÖVP-Bautensprecher Johann Singer in einem Schreiben.
Opositioneller SPÖ gehe die Reform des Maklergesetzes nicht weit genug
Die oppositionelle SPÖ stimmte im Ausschuss gegen das Vorhaben, weil es nicht weit genug gehe. Konkret kritisiert SPÖ-Bautensprecherin Ruth Becher, dass die Beweislast weiter bei den Mieterinnen und Mietern liege, "die beweisen müssen, dass sich Vermieter und Makler nicht abgesprochen haben - anders als in Deutschland, wo Mieter*innen niemals Maklerprovision bezahlen müssen, außer Vermieter und Makler beweisen, dass die Initiative von der Mieter*innenseite kam."
FPÖ und NEOS sollen für das gesetz gestimmt haben
FPÖ und NEOS haben laut SPÖ-Mitteilung für das Gesetz gestimmt. Der Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer (WKÖ) kritisierte in einem Brief an die ÖVP-Mitglieder die geplante Gesetzesänderung.
(APA/Red)
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