Bauordnungsnovelle 2018 soll mehr Freiheiten für Kleingärtner bringen

Der Schwerpunkt der Messethemen liegt, neben Sicherheitstechnik, Wintergärten, Finanzierung und Pflanzen, vor allem auf der aktuelle Bauordnungsnovelle, die speziell für Kleingärtner Verbesserungen bringt: Künftig ist ein, in die bebaute Fläche nicht einzurechnendes, Nebengebäude nicht nur für Fahrräder, sondern auch für Gartengeräte und Ähnlichem zulässig. Das Nebengebäude kann außerdem auch Fenster enthalten. Darüber hinaus werden überdachte Kellerabgänge der bebauten Fläche des Kleingartens künftig dann nicht zugerechnet, wenn sie höchstens zur Hälfte ihres Umfanges von Wänden umschlossen sind und die Überdachung eine Breite von 1,20 Meter sowie eine Fläche von 7 Quadratmeter nicht überschreitet.
Eine wichtige Neuerung in diesem Zusammenhang ist, dass nicht nur Kleingärtner schneller und kostengünstiger bauen können, weil die Bestätigung eines Ziviltechnikers nicht notwendig ist. Diese Bestimmung, die bereits für Kleingärtner gilt, wird nun auch auf Gartensiedlungen ausgeweitet, da die bautechnische Komplexität bei Bauwerken in dieser Größenordnung gering ist. Durch den Wegfall des Ziviltechnikers ersparen sich Häuslbauer mindestens 8.000 Euro.
Bei der Bauordnungsnovelle handelt es sich momentan noch um einen Entwurf, der derzeit in interner Begutachtung ist. Danach geht es in die externe Begutachtung und der geplante Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist zum Jahreswechsel.
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