Baugesetz in der Begutachtung
Die in dem Entwurf vorgenommene Änderung des Baugesetzes dient zunächst dazu, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Umsetzung der Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu schaffen; es soll insbesondere ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energieausweis) eingeführt werden.
Weiters soll das Baugesetz Grundlage für eine Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften sein, daher soll insbesondere die Verordnungsermächtigung in § 15 des Baugesetzes (Bautechnikverordnung) ergänzt werden.
Darüber hinaus gibt es kleinere Änderungen bei den Abstandsvorschriften, den Bestimmungen über das Erlöschen der Baubewilligung und die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes bei unzulässiger Verwendung von Bauprodukten sowie den Strafbestimmungen.
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OTS0029 2006-11-27/09:11
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