AA

Baugesetz in der Begutachtung

Bregenz - Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf eines geänderten Baugesetzes zur Begutachtung versandt.

Bis Freitag, 5. November 2010 liegt der Gesetzestext bei Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften sowie beim Amt der Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf und kann im Internet auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin bzw. jeder Landesbürger kann während der Auflagefrist Änderungsvorschläge abgeben.

Der Gesetzesentwurf sieht im Wesentlichen Folgendes vor:

  • Klarstellung, dass eine Änderung eines bestehenden Bauwerks im Hinblick auf Naturgefahren zulässig ist, sofern dadurch die bestehende Gefährdung nicht vergrößert wird. Weiters soll trotz möglicher Naturgefahren die Errichtung bzw. Änderung von Gebäuden und Anlagen zulässig sein, wenn sie ausschließlich für eine bodenabhängige land- und forstwirtschaftliche Nutzung dienen, zur Fortführung eines bestehenden Betriebes erforderlich sind und Nachbargrundstücke nicht gefährdet werden. 
  • Schaffung eines subjektiven Rechts des Nachbarn auf Einhaltung der Flächenwidmung, soweit mit zusätzlichen Immissionen auf seinem Grundstück zu rechnen ist.
  • Im Gegenzug soll künftig nach § 8 Baugesetz (Immissionsschutz) nur noch die mögliche Gefährdung des Nachbarn geprüft und eingewendet werden können, nicht das ortsübliche Ausmaß übersteigende Belästigungen.
  • Auf Bauvorhaben, die ohnehin einer Bewilligung oder Anzeige nach gewerbe-, abfall- oder energierechtlichen Vorschriften bedürfen, ist die Immissionsschutzbestimmung des § 8 Baugesetz nicht anzuwenden, da ein gleichwertiger Schutz nach diesen Vorschriften besteht.
  • Die Landesregierung soll künftig mit Verordnung zur Vermeidung unnötigen motorisierten Individualverkehrs auch Höchstzahlen an Stellplätzen für alle oder bestimmte Arten von Bauwerken festlegen können.
  • Im Übrigen sieht der Entwurf Berichtspflichten der Baubehörde gegenüber dem Österreichischen Institut für Bautechnik im Hinblick auf die Marktüberwachung von Bauprodukten vor.
home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Bregenz
  • Baugesetz in der Begutachtung