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Basis entscheidet: Türkis-grüner Pakt muss von Bundeskongress abgesegnet werden

Die Verhandlungsergebnisse müssen erst abgesegnet werden.
Die Verhandlungsergebnisse müssen erst abgesegnet werden. ©APA/HANS PUNZ
Derzeit sind die Grünen bezüglich ihrer Regierungsbeteiligung noch um Verschwiegenheit bemüht. Am Freitag trifft sich der erweiterte Bundesvorstand, am Samstag trifft der Bundeskongress die Letztentscheidung.

Mehr als die ÖVP sind die Grünen derzeit um Verschwiegenheit bemüht, was bisherige Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen, aber auch die Aufteilung der Ministerien und deren personelle Besetzung betrifft. Das liegt daran, dass bei den Grünen die Funktionärs- und Abgeordnetenbasis dem türkis-grünen Pakt ihren Segen geben muss. Die Letztentscheidung dazu fällt am Samstag der Bundeskongress.

Bundeskongress muss Letztentscheidung treffen

Dieses Gremium, das dem Bundesparteitag anderer Parteien entspricht, galt zumindest in der Vergangenheit als durchaus unberechenbar und ist das oberste Entscheidungsorgan der Grünen. Laut Statut fasst es mit einfacher Mehrheit den Beschluss "über eine Regierungsunterstützung, über eine Regierungsbeteiligung zusammen mit der Bestätigung des Regierungsabkommens, sowie über die allfällige Aufkündigung einer Koalitionsvereinbarung". Auch die Liste der Regierungsmitglieder, die zuvor vom Erweiterten Bundesvorstand (EBV) gewählt werden müssen, wird vom Bundeskongress beschlossen.

Zusammengesetzt ist das Gremium aus 188 Delegierten aus den Bundesländern sowie aus den ethnischen Minderheiten, dazu kommen noch alle Abgeordneten auf Europa-, Bundes- und Landesebene, alle Regierungsmitglieder (vorerst also nur aus den Landesregierungen) sowie die Mitglieder des Bundesvorstands und die Vorstandsmitglieder der Bildungswerkstatt. Alles zusammengerechnet sind das 276 Personen.

Im Statut steht, dass der früheste Termin für eine außerordentliche Sitzung drei Wochen, "in begründeten Dringlichkeitsfällen" eine Woche Vorlaufzeit nicht unterschreiten darf. Der genaue Termin wird im Einvernehmen mit den Antragstellern festgelegt und allen Delegierten bekannt gegeben.

Kritische Stimmen aufgrund knapper Einladung

Im aktuellen Fall gab es dazu vereinzelt kritische Stimmen: Die Grünen versandten die Einladung am späten Samstagabend (exakt um 23. 48 Uhr am 28. Dezember) per E-Mail, einige Delegierte hatten sie aber erst am Sonntag in ihrem Postfach. Weil der Bundeskongress am Samstag, 4. Jänner schon um 10 Uhr vormittags beginnt (der öffentliche Teil erst um 13 Uhr), wurde die statutenkonforme Einberufung in Zweifel gezogen.

In der grünen Parteizentrale sieht man die Sieben-Tage-Frist aber nicht als eine minutengenaue Vorgabe. Die Einladung sei (nach einem einstimmigen Beschluss des Bundesvorstands, eine Zweidrittelmehrheit hätte genügt) nachweisbar noch am Samstag vor Mitternacht ergangen und daher ordnungsgemäß erfolgt, heißt es dort.

Der Kritik, dass das Regierungsprogramm erst am Donnerstag nach dem offiziellen Ende der Verhandlungen mit der ÖVP vorliegen wird und zu wenig Zeit zum Durcharbeiten bleibt, wollen die Grünen durch einen dreistündigen, nicht medienöffentlichen "Stationenlauf" für die Delegierten am Bundeskongress begegnen. Die Verhandler sollen dort Frage und Antwort stehen.

Wien: Erweiterter Bundesvorstand trifft sich am Freitag

Vorher muss das Regierungsprogramm den Erweiterten Bundesvorstand (EBV) passieren. Diesem obliegt die "Beschlussfassung über das Regierungsabkommen sowie die Wahl der Grünen Regierungsmitglieder". Im Kreis der Regierungsmitglieder müssen Frauen zumindest zu 50 Prozent vertreten sein, ist dort festgelegt. Im Gegensatz zum Bundeskongress, der nur im Block abstimmen darf, kann der EBV zu einzelnen Personen Ja oder Nein sagen. Angesetzt ist diese Sitzung für Freitagmittag, sie findet ebenfalls in Salzburg statt.

(APA/Red)

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