Erklärung zur Barrierefreiheit
VOL.AT ist ein regionales Online-Nachrichtenportal der Russmedia Digital GmbH, Gutenbergstraße 1, 6858 Schwarzach, Österreich.
Das Portal bietet täglich aktuelle Informationen aus Vorarlberg, Österreich und der Welt – insbesondere aus den Bereichen Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Sport, Kultur und Unterhaltung.
Die Inhalte werden in Text-, Bild-, Video- und Audioformaten bereitgestellt. Der Zugriff ist über Desktop- und mobile Browser sowie über die VOL.AT-Apps für iOS und Android möglich.
Die Dienstleistung ist öffentlich, kostenfrei zugänglich und richtet sich an Nutzer:innen in Österreich sowie darüber hinaus. Diese Erklärung erfolgt im Sinne des österreichischen Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG), dass die EU-Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen umsetzt. Die maßgeblichen Anforderungen ergeben sich insbesondere aus:
§ 4 Abs. 3 in Verbindung mit Anlage 1 des Bundesgesetzes über den barrierefreien Zugang zu Produkten und Dienstleistungen (BaFG)
der zugrunde liegenden technischen Norm EN 301 549
und den darin referenzierten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 – Konformitätsstufe AA
Die Russmedia Digital GmbH ist bestrebt, ihre Website www.vol.at im Sinne des österreichischen Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) sowie der zugrunde liegenden EU-Richtlinie 2019/882 barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Dabei orientieren wir uns an den Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Konformitätsstufe AA sowie an der technischen Norm EN 301 549.
Diese Erklärung gilt für die Website www.vol.at und ihre redaktionellen Inhalte.
Nicht barrierefreie Inhalte
⚠ Ausnahmen gemäß § 18 BaFG (Unverhältnismäßige Belastung): Einzelne Inhalte auf www.vol.at – insbesondere eingebettete Drittinhalte (z. B. Karten, Videos) sowie komplexe Infografiken und visuelle Datenvisualisierungen (Widgets in der Sidebar) – sind derzeit nicht vollständig barrierefrei.
Ihre vollständige barrierefreie Umsetzung wurde nach sorgfältiger Prüfung als unverhältnismäßige Belastung im Sinne des § 18 BaFG eingestuft, etwa aufgrund erheblicher technischer Einschränkungen oder des unverhältnismäßigen Aufwands bei gleichzeitiger Beeinträchtigung der Aussagekraft.
Diese Ausnahmen wurden dokumentiert.
Wir bemühen uns, die betroffenen Inhalte durch redaktionelle Textzusammenfassungen oder ergänzende Beschreibungen in barrierefreier Form zu unterstützen, sofern dies möglich und sinnvoll ist.
a) Vereinzelte Abweichungen von den Barrierefreiheitsanforderungen
- Semantische Struktur: Die HTML-Grundstruktur basiert auf modernen Webstandards. Einige ARIA-Rollen sind derzeit noch inkonsistent oder redundant implementiert. Eine Optimierung ist geplant.
- Tastaturbedienung & Screenreader-Kompatibilität: Zentrale Funktionen sind per Tastatur bedienbar. Einzelne dynamische Module (z. B. Overlays) sind nur eingeschränkt mit Screenreadern wie JAWS nutzbar.
- Fokusdarstellung: In der Regel gegeben, bei einigen Elementen nicht deutlich genug umgesetzt.
- Zoomfähigkeit (bis 200 %): Grundsätzlich gegeben. Einzelne Layoutverschiebungen können auftreten.
- Interaktive Elemente: Mehrheitlich ≥ 24 × 24 Pixel. Ausnahmen z. B. bei Icon-Buttons im mobilen Menü.
- Formulare: Labels und Fehlermeldungen meist vorhanden, aber nicht durchgehend screenreaderfreundlich.
- Responsives Design: Grundlegend mobiloptimiert. Teilweise Darstellungsschwächen bei komplexen Modulen.
- Farbkontraste: Texte i. d. R. konform, jedoch teils unzureichender Kontrast bei nicht-textlichen Elementen.
- Alternativtexte: Bei redaktionellen Bildern weitgehend vorhanden. Bei Icons oder Dekoration nicht vollständig.
- Screenreader-Unterstützung: Navigation und Grundfunktionen erreichbar. Komplexe Inhalte (z. B. Karussells) teilweise unzureichend strukturiert.
- Überschriftenstruktur: Meist korrekt. Einzelne visuelle Hervorhebungen nicht als Überschriften markiert.
- Inhalts-/Tabreihenfolge: Im Regelfall logisch. Dynamisch nachgeladene Inhalte können stören.
- Multimedia-Inhalte: Untertitel/Audiodeskriptionen nicht überall verfügbar. Automatische Wiedergabe nicht immer deaktivierbar.
b) Inhalte, deren barrierefreie Umsetzung aktuell eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde
- Eingebettete Drittinhalte (z. B. Social Media, Karten, externe Videos, Widgets)
- Komplexe interaktive Module (z. B. Live-Ticker, Sportdaten)
- Archivierte Inhalte vor dem 28. Juni 2025 sowie ältere PDF-/Office-Dokumente
- Echtzeit-Medieninhalte und Livestreams ohne Live-Untertitel oder Audiodeskription
c) Inhalte außerhalb des Geltungsbereichs
- Dokumente/Inhalte vor dem 28. Juni 2025
- Drittinhalte außerhalb unseres Einflussbereichs
Erstellung und Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 14. Juli 2025 erstellt und basiert auf einer Selbstbewertung durch das Entwicklungsteam von Russmedia Digital.
Verwendete Methoden: automatisierte Prüf-Tools (WAVE, axe, Lighthouse) sowie manuelle Tests mit Tastatur und Screenreadern (JAWS, NVDA, VoiceOver).
Letzte Aktualisierung: 14. Juli 2025
Rückmeldung und Kontakt
Wenn Sie Barrieren auf www.vol.at bemerken oder Inhalte nicht wie erwartet nutzen können, kontaktieren Sie uns bitte:
- E-Mail: barrierefreiheit@russmedia.com
- Telefon: +43 (0) 5572 / 501-0
Bitte beschreiben Sie das Problem möglichst konkret (inkl. URL), damit wir es rasch prüfen und Ihnen innerhalb von 7 Werktagen antworten können.
Zuständige Stelle für Beschwerden
Bei nicht zufriedenstellender Rückmeldung können Sie sich an folgende Stelle wenden:
Kontaktstelle für digitale Barrierefreiheit
Bundeskanzleramt Österreich – Sektion Digitales Österreich
Ballhausplatz 2, 1010 Wien
E-Mail: barrierefreiheit@bka.gv.at
Web: www.digitales.oesterreich.gv.at
Hinweis: Eine zukünftige Zuständigkeit des Sozialministeriumservice ist vorgesehen.
Veröffentlichung
Diese Erklärung ist dauerhaft abrufbar unter www.vol.at/barrierefreiheit und wurde im Servicebereich sowie im Impressum verlinkt.
Sie wurde in barrierefreier HTML-Struktur veröffentlicht.