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Barrierefreier Zugang bereitet Beratungsstellen Kopfzerbrechen

Der seit 2006 gesetzliche geforderte, barrierefreie Zugang für Behinderte bereitet öffentlichen Beratungsstellen Kopfzerbrechen.
“Viele Einrichtungen, die ihre Büros in Altbauten haben, müssen sanieren oder umziehen – was teils mit hohen Kosten verbunden ist”, erklärte die Salzburger Gemeinderätin Marlene Wörndl (ÖVP) im APA-Gespräch. Für die Sexualberatungsstelle in Salzburg beispielsweise ist die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein “großes finanzielles Problem, Ausnahmeregelungen sind nicht durchgedacht”, kritisierte eine Psychologin.

Das Gesetz räumt unter gewissen Auflagen noch eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2015 ein. “Wer bis dahin keine Barrierefreiheit geschaffen hat, erhält keine Bundesförderung mehr”, warnte Wörndl. Von der Umsetzung betroffen seien österreichweit allein schon 400 Familienberatungsstellen, 21 davon gebe es in der Stadt Salzburg. Letztendlich müssten aber alle vom Bund subventionierten Beratungsstellen, alle gesetzlich anerkannten kirchlichen und kulturellen Einrichtungen und alle öffentlichen Gebäude barrierefrei werden. “Ich glaube nicht, dass das alle Institutionen alleine schaffen werden”, meinte Wörndl. “Für die Umbaukosten kommt weder das Familienministerium noch das Bundessozialamt auf. Das Gesetz ist sehr sinnvoll, aber bei der Umsetzung darf man die Leute nicht im Regen stehen lassen.”

 
Umziehen von Beratungsstellen meist zu teuer

Viele Beratungsstellen seien zentral in den Städten gelegen, teils in alten, denkmalgeschützten Gebäuden und mit einem vertraglich festgelegten, niedrigen Mietzins. Umzusiedeln bedeute oft gleichzeitig ein teureres Büro an der Peripherie. Die Salzburger Sexualberatungsstelle am “Platzl” in der Innenstadt weiß derzeit noch nicht, wie sie ihren Standort halten kann. “Der Aufzug ist für Rollstuhlfahrer zu eng. Einen Umbau können wir finanziell nicht bewerkstelligen, das würde mehrere 100.000 Euro kosten”, sagte Mitarbeiterin Eva Breidenbach-Fronius.

“Wir betreuten in den vergangenen zehn Jahren zwei behinderte Kunden. Sie wurden in einer barrierefreien Praxis eines Mitarbeiters kostenlos beraten”, erklärte die Psychotherapeutin. Diese Lösung beizubehalten sei aber in Zukunft rechtlich nicht mehr möglich. Zwei Lösungsvarianten würden sich anbieten: Ein behindertengerechter Gemeinschaftsraum für mehrere Beratungsstellungen, oder eine Ausnahmegenehmigung, wie sie bereits für bestehende, nicht-barrierefreie Arztpraxen mit Kassenvertrag gelten würden. “Eine Übersiedelung können wir uns jedenfalls finanziell nicht leisten.”

Gemeinderätin Wörndl bringt kommenden Donnerstag einen Antrag im Kulturausschuss der Stadt Salzburg ein. “Je früher man sich der Sache annimmt, desto besser.” Das Sozialressort müsse nun erheben, welche Vereine in welchem Ausmaß betroffen seien, und ihnen eine fachliche Unterstützung anbieten.

Österreichweit hat das Familienministerium bereits sogenannte “Checklisten” an ihre Familienberatungsstellen verteilt. “Sie werden Anfang nächsten Jahres ausgewertet”, sagte Lukas Pohl, Sprecher von Familienstaatssekretärin Christine Marek (ÖVP). Eruiert werde, welche Maßnahmen notwendig seien und wie viele Einrichtungen übersiedeln müssen. Angeboten werden zudem Beratungen durch Experten. Manche Beratungsstellen hätten Bedenken geäußert, ob sich die Fristeinhaltung ausgehe, so Pohl. Die Fördergelder des Ministeriums würden sich auf Personal- , nicht aber auf Baukosten beziehen. Die Bundesbüros der Jugendorganisationen mussten bereits bis November 2009 einen Zeitplan vorlegen. “Es gibt sehr gute Lösungen, die kostengünstig und in Etappen umsetzbar sind”, erklärte eine Mitarbeiterin des Familienministeriums.

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