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Bank in Wien-Simmering mit Stanleymesser überfallen: Prozess

Am Wiener Landesgericht wurde ein Bankraub verhandelt
Am Wiener Landesgericht wurde ein Bankraub verhandelt ©APA (Sujet)
Weil er "Stimmen hörte" hat ein 26-jähriger Mann am 5. Dezember 2014 eine "Bank Austria"-Filiale in Simmering mit einem Stanleymesser überfallen und 7.740 Euro erbeutet. Nun folgte der Prozess in Wien.
Festnahme nach Coup
Bankraub in Simmering

Am Dienstag entschuldigte er sich im Landesgericht bei der Kassierin, die er mit gezückter Waffe mit dem “Abstechen” bedroht hatte, falls sie ihm nicht 10.000 Euro gebe: “Es tut mir sehr, sehr leid. Ich habe Stimmen gehört. Ich musste es machen.”

Diagnose: Paranoide Schizophrenie

Der Mann leidet an paranoider Schizophrenie und befand sich seit Anfang 2014 sieben Mal in stationärer Behandlung. Immer wieder wurde er entlassen. Zuletzt hatte ihn die Polizei wenige Tage vor dem Bankraub ins Otto-Wagner-Spital (OSW) gebracht, weil er als er Gast in einem Wettbüro für Aufsehen sorgte, indem er plötzlich Kabel durchzuschneiden begann.

Stimmen befahlen Banküberfall in Simmering

Stimmen hätten ihm befohlen, die Bank auszurauben, erklärte er nun einem Schöffensenat (Vorsitz: Martina Hahn). Mit der Beute sei er umgehend ins Casino gefahren und habe das Geld verspielt. Auch das sei nicht seine eigene Entscheidung gewesen, sondern ihm von den Stimmen aufgetragen worden.

Das Gericht wies den Mann mangels Zurechnungsfähigkeit und damit nicht gegebener Schuldfähigkeit in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein. Weil sich das Befinden des 26-Jährigen nach Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen Karl Dantendorfer seit seiner Festnahme aber nachhaltig gebessert hat, wurde die Einweisung auf eine Probezeit von zehn Jahren bedingt ausgesprochen. Der 26-Jährige wurde damit nach der Verhandlung auf freien Fuß gesetzt.

Urteil bei Prozess in Wien

Das Gericht verknüpfte diese Maßnahme allerdings mit strikten Auflagen: Der Mann muss seine Medikamente weiter einnehmen, seine Psychotherapie fortsetzen, sich in einer betreuten Wohngemeinschaft anmelden und eine Beschäftigung aufnehmen. Dass er sämtlichen ihm erteilten Weisungen auch Folge leistet, hat er zunächst 14-tägig dem Gericht nachzuweisen.

Der 26-Jährige und seine Rechtsvertreter sowie die Staatsanwältin waren damit einverstanden. Die bedingte Einweisung ist somit rechtskräftig.

(apa/red)

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