Der Mann war im Jahr 2006 in Innsbruck tätig. Damals kamen zwei Polizeibeamte sowie ein Leichenbestatter auf der Strecke Bregenz-Lochau zu Tode, als sie mit der Spurensicherung eines tödlich Verunglückten beschäftigt waren. Die drei wurden von einem Zug erfasst, der nicht von der Geschwindigkeitsreduktion informiert worden war. Ein Kommunikationsfehler wie man heute weiß.
Den 48-jährigen Notfallleiter trifft aber laut Richterin Katja Mayerhofer keine Schuld. Die Vorschriften waren sehr verwirrend”, hieß es in der Begründung. Niemand kannte offenbar seine Zuständigkeiten genau. Außerdem konnte der Mann davon ausgehen, dass der Polizist ihm telefonisch die Situation richtig geschildert hatte. Ob er die Verständigungspflicht der Züge an seinen Kollegen delegiert hatte, bejahte das Gericht. Somit – im Zweifel für den Angeklagten. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft wird es bekämpfen.