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Badegäste stürmen öffentlichen Paspels-See

Ein gewohntes Bild: Zugeparkte Rettungseinfahrt beim Paspels-See.
Ein gewohntes Bild: Zugeparkte Rettungseinfahrt beim Paspels-See. ©Marktgemeinde Rankweil
Am Paspels-See in Brederis gibt es die nunmehr einzig öffentliche Bademöglichkeit im Oberland. An sämtlichen anderen Baggerseen in der Region wurde das Baden inzwischen verboten, was den Zustrom nach Brederis weiter verstärkt hat.

Aber auch die gute Wasserqualität sowie die kostenlose Nutzung von Umkleidekabinen, Toiletten und Duschen locken viele Besucher. Die Marktgemeinde Rankweil hat auf die steigende Zahl an Badegästen bereits vergangenes Jahr reagiert: 160 öffentliche Parkplätze wurden asphaltiert und mit Bodenmarkierungen versehen.

An schönen Sommertagen wiederholt sich das Szenario täglich: Hunderte Auto-, Motorrad und Mopedfahrer kämpfen um einen Parkplatz möglichst nahe am Ufer des Paspels-Sees. Um dem Ansturm in Griff zu bekommen, wurde bereits vor etlichen Jahren über den Ausbau der Parkplätze nachgedacht. Doch aufgrund einer Landschafts- und Naturschutzverordnung der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch konnten keine weiteren Parkmöglichkeiten geschaffen werden – schließlich umfasst Paspels nicht nur einen Badesee, sondern auch ein Naturschutzgebiet.

Täglich 800 Kilogramm Müll
Täglich fallen am Paspels-See bis zu 800 Kilogramm Müll an, die von der Marktgemeinde Rankweil entsorgt werden müssen. Trotz des großen Aufwandes für den Erhalt der Infrastruktur hat sich Rankweil als einzige Gemeinde im Oberland zum Erhalt eines öffentlichen Badesees bekannt. Die Marktgemeinde hat rechtzeitig Flächen am Paspels-See erworben, um ein Naherholungsgebiet für die örtliche Bevölkerung zu schaffen. Die Gemeinden im benachbarten Walgau hingegen haben inzwischen das Baden an ihren Baggerseen verboten.

Wenig Einsicht der Fahrzeuglenker
Die Rankweiler Gemeindepolizisten versuchen ihr Möglichstes, um die Wege rund um den Paspels-See freizuhalten. „Wir fahren das Gebiet drei bis vier Mal täglich ab und sprechen mit den Lenkern, sofern wir sie beim Abstellen des Fahrzeuges beobachten. In diesen Fällen bleibt es meist bei einer Abmahnung“, erklärt Gemeindepolizist Lothar Lins. „Wenn jedoch auf Rettungszufahrten und Privatgründen geparkt wird, oder die Fahrzeuge die Verkehrssicherheit behindern, müssen wir handeln. Schließlich vertreten wir die Interessen aller Verkehrsteilnehmer und Badegäste“, ergänzt Lins.

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