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Baby und Kinder in Wien bei Hitze im Auto eingesperrt

Die Wiener Polizei musste die Seitenscheiben zweier Autos einschlagen um ein Baby beziehungsweise zwei Kleinkinder aus den überhitzten Fahrzeugen zu retten.
Die Wiener Polizei musste die Seitenscheiben zweier Autos einschlagen um ein Baby beziehungsweise zwei Kleinkinder aus den überhitzten Fahrzeugen zu retten. ©CanvaPro (Sujet)
Am Dienstag musste die Polizei gleich zwei mal ein Baby beziehungsweise zwei Kleinkinder aus versperrten Autos in Wien-Landstraße und Wien-Liesing befreien. Die Kinder waren bei über 30 Grad Celsius in den Fahrzeugen eingesperrt.

Insgesamt drei Kinder sind am Dienstag um die Mittagszeit in Wien in Autos eingesperrt gewesen. Sowohl in Wien-Landstraße als auch in Wien-Liesing schlugen Polizisten die Seitenscheiben ein und bargen die beiden Babys und ein Kleinkind unversehrt. Die Eltern hatten in beiden Fällen angegeben, dass sie sich irrtümlich aus den Fahrzeugen ausgesperrt hatten. Glücklicherweise saßen die Kinder zwar bei Außentemperaturen über 30 Grad, aber nur einige Minuten in den Pkw.

Baby und Kleinkinder saßen in Wien bei großer Hitze im Auto fest

In der Landstraßer Hauptstraße saßen ein etwa eineinhalbjähriges Kleinkind und ein wenige Monate altes Baby im Auto fest. Auch bei dem in dem Wagen nahe des Liesinger Ortskerns handelte es sich um ein Baby. Ein Rettungsdienst wurde in beiden Fällen zwar alarmiert und war im Einsatz, die Kinder mussten aber nicht in Spitäler gebracht werden.

Warnung der Wiener Polizei

Die Wiener Polizei stellt klar:

  • Der Aufenthalt in einem abgestellten Fahrzeug stellt bei den derzeit herrschenden Temperaturen innerhalb kürzester Zeit eine große Gefahr für Leben und Gesundheit dar.
  • Kinder sollen auf keinen Fall – auch nicht für wenige Minuten – in einem geparkten Auto sitzen bleiben, da sich diese sehr schnell erhitzen. Auch das leichte Öffnen von Seitenscheiben verhindert eine starke Erhitzung des Fahrzeuginneren nicht.
  • Seien Sie besonders achtsam, wenn Sie das Fahrzeug versperren.
  • Im Notfall sofort den Notruf den verständigen.
  • Strafrechtliche Verantwortlichkeit ist möglich.

(APA/Red)

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