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Ausweichverkehr im Lustenauer Ried gestoppt

Seit vergangener Woche sind der Glaserweg und Zur Feldrast zur Fahrradstraßen umgestaltet worden.
Seit vergangener Woche sind der Glaserweg und Zur Feldrast zur Fahrradstraßen umgestaltet worden. ©bvs
Zwei neue Fahrradstraßen in Lustenau sollen verhindern, dass stauende Autos auf Schleichwege ausweichen.
Ausweichverkehr durchs Ried stoppen

Lustenau „Ob Stau oder nicht. Sobald die ersten Autos rote Bremslichter auf der Schnellstraße Richtung Lustenau erkennen, biegen sie kurzerhand in den Glaserweg ab“, erklärt Bürgermeister Kurt Fischer. Für Fahrradfahrer oder Spaziergänger entstehen dabei oftmals gefährliche Situationen. Zu viele Autos mit überhöhter Geschwindigkeit fahren beim Glaserweg oder bei der „Zur Feldrast“. Die Situation hat sich in letzter Zeit immer mehr zugespitzt. Grund zu handeln: Seit vergangener Woche wurden diese zwei Straßen zu Fahrradstraßen umgewidmet und sorgen damit für mehr Sicherheit im Ried.

Zubringer und Anrainerverkehr erlaubt

Abends oder auch am Wochenende staut es sich gerne auf der L204 von Dornbirn nach Lustenau kommend. „Auch Autofahrer, die nicht im Ort wohnhaft sind, biegen ab und wählen die Schleichwege“, erklärt Fischer. Gerade Familien halten sich oft auf diesen zwei Straßen mit ihren Fahrrädern auf. „Es kann nicht sein, dass die Autos bei drohendem Stau immer mehr ins Wohn- und Erholungsgebiet ausweichen.“ Seit vergangener Woche ist dies nicht mehr erlaubt. Es gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. Lediglich Zubringer und Anrainer sind auf diesen zwei Straßen zur Durchfahrt zugelassen.

Ruhe darf einkehren

Das Ried, das von der Bevölkerung als Naherholungsgebiet genutzt wird, kann fortan wieder sicher mit dem Fahrrad erkundet werden. „Auf der Fahrradstraße darf man sogar nebeneinander Radfahren“, informiert der Bürgermeister weiters. Vor allem Kinder sollen in ihrer Mobilitätsnutzung ermuntert und gestärkt werden. Damit für jeden ersichtlich ist, dass man sich auf einer Fahrradstraße befindet, wurden zahlreiche Schilder angebracht und die Geschwindigkeitsbeschränkung zusätzlich auf den Asphalt festgehalten. „Das Durchfahren für Autos ist ab sofort auf diesen zwei Straßen nicht mehr gestattet“, informiert Fischer.

Rücksicht auf Radfahrer

Anrainer und Autofahrer, die einen Zubringerdienst erfüllen, wie beispielsweise zum Vetterhof, dem Riedmannhof oder zum Riedkindergarten fahren, dürfen in den Fahrradstraßen den Radverkehr nicht behindern. Radler dürfen nebeneinander fahren, auf diesen Straßen haben sie das Vorrecht gegenüber dem motorisierten Verkehr. Besonders die Anrainer profitieren von den Fahrradstraßen, da der Durchzugsverkehr komplett ausgeschlossen wird und sich dadurch das Verkehrsaufkommen beruhigt. Radfahrer können fortan sicher von Lustenau Richtung Dornbirn und retour radeln, ohne dabei von Autos gefährdet zu werden. bvs

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