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Ausstempeln für die "Klopause"? So denkt das Ländle über den Schweizer Aufreger

Sollte man die "Klopause" auch als solche stempeln müssen?
Sollte man die "Klopause" auch als solche stempeln müssen? ©VOL.AT/Hermann, Canva
Ein Schweizer Unternehmen sorgt aktuell für Aufregung: Mitarbeiter, die aufs Klo gehen, müssen diese "Pause" auch stempeln. Wie denken Vorarlberger darüber?

Was gilt bei der Arbeit als Pause? Diese Frage stellt sich aktuell bei unseren Schweizer Nachbarn. Bei einem Uhrenhersteller müssen Beschäftigte für Toilettenpausen ausstempeln. Man mache keinen Unterschied beim Zweck der Pause, so das Unternehmen. Vor Gericht bekam der Arbeitgeber recht. Pausen seien im Arbeitsgesetz nicht klar genug definiert, WC-Gänge können daher als Unterbrechung der Arbeitszeit gelten. Ähnliche Regelungen gibt es auch bei weiteren Unternehmen.

Sebastian aus Dornbirn ©VOL.AT/Hermann

"Ich würde ihm, glaub ich, einen Vogel zeigen"

Sebastian Zerlauth aus Dornbirn würde es nicht nachvollziehen können, wenn sein Chef von ihm verlangen würde, für den Toilettengang auszustempeln. "Ja, ich würde ihm, glaube ich, einen Vogel zeigen", meint er im VOL.AT-Gespräch. Er findet es nicht gerechtfertigt, jedes Mal aus- und wieder einzustempeln, nur weil man kurz aufs Klo geht. Für ihn ist das keine Pause, sondern Teil der Arbeitszeit: "Ich finde, das gehört schon zur Arbeitszeit, kann man dazuzählen."

Video: So denken Vorarlberger

Bettina aus Bersbuch ©VOL.AT/Hermann

"Nicht in Ordnung. Wirklich nicht"

Für Bettina Sauer aus Bersbuch ist es klar, dass der Gang zur Toilette zur Arbeitszeit gehört: "Nein. Also, ich weiß nicht, das ist eine ganz natürliche Sache und das gehört einfach dazu", erklärt sie. Sie findet es in Ordnung, für eine Raucherpause auszustempeln, aber nicht für den Toilettengang. "Du sitzt ja nicht eine halbe Stunde auf der Toilette", so die Bersbucherin. "Also, nein, finde ich nicht in Ordnung. Wirklich nicht."

Jwan aus Dornbirn ©VOL.AT/Hermann

"Das finde ich nicht okay"

Jwan Othmann aus Dornbirn ist ebenfalls der Meinung, dass ein Toilettengang keine Pause ist. Den Klogang unnötig in die Länge zu ziehen geht für ihn gar nicht: "Manche Mitarbeiter bleiben halt länger, oder? Und das find ich halt nicht okay", meint er. Trotzdem ist für ihn klar, dass der Gang zur Toilette nicht zur Pausenzeit gehören sollte. "Wenn das zur Arbeitszeit gehört, dann wär’s schon gut", so der Dornbirner gegenüber VOL.AT.

Nikolina aus Lauterach ©VOL.AT/Hermann

"Mit dem Chef oder mit der Chefin besprechen"

Nikolina Medic aus Lauterach sieht den Toilettengang grundsätzlich als Teil der Arbeitszeit an: "Also, ich finde, das gehört zur Arbeitszeit, wenn man’s auf jeden Fall nicht missbraucht", meint sie. Sollte jemand regelmäßig und aus nicht genannten Gründen länger auf die Toilette gehen, würde sie das hinterfragen. Wenn es jedoch gesundheitliche Gründe gäbe, "dann kann man das auf jeden Fall mit dem Chef oder mit der Chefin besprechen, und ich glaub, dann soll das kein Problem sein und es soll zur Arbeitszeit gehören."

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Ramona aus Götzis ©VOL.AT/Hermann

"Überhaupt nicht gerechtfertigt"

Ramona Purtscher aus Götzis sieht den Gang zur Toilette als ein "menschliches Bedürfnis" und daher als selbstverständlich an: "Nein, das fände ich nicht so okay", verdeutlicht sie daher. Für sie ist klar, dass der Toilettengang keine Pause ist: "Nein, auf keinen Fall." Selbst wenn man länger auf der Toilette sein sollte, gehöre es zur Arbeitszeit: "Ich finde, wenn man aufs Klo geht, ist es überhaupt nicht gerechtfertigt, zum als Pause stempeln."

ÖGB-Arbeitsrechtexperte Michael Trinko. ©ÖGB - Roland de Roo

"Kurzer Toilettengang zählt in Österreich zur Arbeitszeit"

Der Österreichische Gewerkschaftsbund reagierte auf die Klo-Regel und erklärt: "Bei uns zählen Toilettenpausen als Arbeitszeit." Ein Arbeitgeber kann laut dem ÖBG nicht vorschreiben, wie oft und wie lange man aufs Klo darf. "Ein kurzer Toilettengang zählt in Österreich zur Arbeitszeit", verdeutlicht ÖGB-Arbeitsrechtexperte Michael Trinko. "Man muss sich dafür auch nicht ausstempeln und wird auch für diese Zeit weiter bezahlt." Das wäre ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Mehr dazu im Video:

(VOL.AT)

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