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Ausnahme für Wohnblock in Amerlügen sorgt für Kritik

Verdichtung in der Parzelle Amerlügen beschäftigt Frastanz.
Verdichtung in der Parzelle Amerlügen beschäftigt Frastanz. ©VOL.AT/Stiplovsek
Verdichtung ist gewünscht, jedoch nicht immer einfach. In Amerlügen sorgt ein Reihenhaus für Diskussionen, die Ausnahmegenehmigung wurde jedoch erteilt.

Gut 300 Seelen umfasst Amerlügen oberhalb von Frastanz und besteht vor allem aus Einfamilienhäusern. Dieser dörfliche Charakter soll laut Bebauungsplan der Gemeinde von 2012 auch erhalten bleiben. Dieser definiert als Ziele für die besagte Parzelle "keine verdichtete Wohnformen" und die "Erhaltung des Einfamilienhauscharakters". Daher sind maximal zwei sichtbare Geschosse und eine maximale Baunutzungszahl von 40 vorgeschrieben (maximal 40 Quadratmeter Geschossnutzfläche pro 100 Quadratmeter Bodenfläche).

Reihenhaus für Amerlügen

Am Donnerstag war jedoch die Bauverhandlung für ein etwas anderes Projekt im Amerlügen: Ein Reihenhaus mit Wohneinheiten, Flachdach, hangseitig drei sichtbare Stockwerke. Die Lage direkt am Rande von Amerlügen mit Blick auf das Walgau. Online bewirbt man das Projekt bereits mit der unverbaubaren Aussicht. Der verantwortliche Bauträger betont auf seiner Webseite die Vorteile seines Baukonzepts: Mit seinen Holz-Reihenhäusern nehme er bewusst Rücksicht auf die Vorarlberger Einfamilienhäuser-Struktur trotz Verdichtungsdruck.

Anrainer wenig begeistert

Vonseiten den Nachbarn hat man jedoch wenig Verständnis für das Projekt. Schließlich stehe der Wohnblock sowohl mit den Zielen wie auch Vorgaben des Bebauungsplans im Widerspruch. Entgegen einem Einspruch mehrerer Anrainer, der VOL.AT vorliegt, hat der Gemeinderat jedoch Ende September auf Empfehlung des Bauausschusses eine Ausnahmebewilligung für den Wohnblock erteilt.

Bürgermeister: geringfügige Veränderung

Bürgermeister Walter Gohm verteidigt das Projekt und die Ausnahmegenehmigung gegenüber VOL.AT. Schließlich könne bei drei Wohneinheiten kaum die Rede von einem Wohnblock sein. Außerdem handle es sich nur um geringfügige Abweichungen: Die Maximalhöhe werde eingehalten, das unterste als drittes Obergeschoss ist nur aufgrund der Hanglage sichtbar und bedarf daher der Sondergenehmigung, die Baunutzungszahl liege bei 41,1 statt 40 von 100. Daher habe sich der Gemeindevorstand nach intensiver Befassung und Beiziehung des Architekturbeirats einstimmig für das Projekt ausgesprochen.

Auch der Bauträger betont, dass hier nicht von einem Wohnblock die Rede sein könne. Selbiges gelte auch für den Begriff der Verdichtung, da die vorgeschriebene Baunutzungszahl nur minimalst überschritten werde. Auch sonst nehme man großes Rücksicht auf das Ortsbild. So baue man als einer der wenigen Bauträger noch bevorzugt mit Satteldächern, hier sei dies aufgrund der Baunutzungszahl jedoch nicht möglich gewesen.

Faires Verfahren für alle

Die Einsprüche der Nachbarn, die auch bei der Bauverhandlung geäußert wurde, nehme man natürlich ernst. Als Baubehörde sei er jedoch auch verpflichtet, ein faires Verfahren für alle Beteiligten zu ermöglichen, auch für den Bauträger. Die Einwände würden nun im Bauverfahren geprüft und dann auch wieder der Dialog mit den Anrainern gesucht.

Update: Auf Wunsch des Rechteinhabers wurden die zuvor im Beitrag zur Veranschaulichung eingefügten Rendering und Skizze des Projekts entfernt. Die Vorstellung des Projekts ist inzwischen auf der Webseite des Bauträgers einsehbar.

(Red)

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