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Ausgerechnet: Was die Steuerreform wem bringt

Steuerreform: Die Eckpunkte der Regierungspläne.
Steuerreform: Die Eckpunkte der Regierungspläne. ©APA
Große Gewinner der Reform sind Familien mit vielen Kindern - wenn das Haushaltseinkommen nicht zu gering ist. Entlastet werden auch Bezieher mittlerer und hoher Einkommen, große Überraschungen blieben aus.
Die Eckpunkte der Steuerreform

Einkommen werden in Österreich mittels Tarifstufen besteuert: Bis 11.000 Euro jährlich ist das Einkommen steuerfrei, bis 18.000 Euro sind 20 Prozent fällig. Laut Steuerreform werden ab Juli 2022 in der dritten Stufe (über 18.000 bis 31.000 Euro) 30 statt 35 Prozent fällig, in der vierten Stufe (über 31.000 bis 60.000) sind es ab Juli 2023 40 statt 42 Prozent für diesen Gehaltsteil. Die weiteren Stufen bleiben unverändert.

Die Senkung des Eingangsteuersatzes von 25 auf 20 Prozent wurde bereits mit September 2020 rückwirkend bis 01. Januar vorgezogen.

Was laut neuer Lohnsteuertabelle mehr bleibt

Personen mit einem monatlichen Brutto-Einkommen von mehr als 1.804 Euro profitieren von der maximalen Ersparnis von 29,17 Euro pro Monat. Jährlich ergibt das eine Gesamtersparnis von 350 Euro. Darunter wird die Ersparnis je Einkommen progressiv berechnet. Personen, die 1.255 Euro pro Monat brutto oder weniger verdienen, können von der maximalen Negativsteuer von 400 Euro (bisher 300 Euro) profitieren. Sie erhalten monatlich keine Steuerersparnis, erhalten jedoch jährlich eine höhere SV-Rückerstattung. (Quelle: finanz.at)

Weiters ist zur Stärkung und Entlastung des Mittelstands eine Reduktion der Krankenversicherungsbeiträge für kleine Einkommen ab Juli 2022 vorgesehen, beginnend mit 1,7 Prozent. 

Kaum Entlastung für Geringverdiener

Nach Berechnungen des Instituts Agenda Austria werden aufgrund der kalten Progression von der durch die Senkung der Lohnsteuer und Einkommensteuer herbeigeführten Entlastung Geringverdiener kaum bis gar nicht profitieren.

Die Berechnung zeige, dass für Personen mit einem monatlichen Einkommen von 2.000 Euro brutto die kalte Progression seit der letzten Reform sogar für eine zusätzliche Belastung von knapp 200 Euro im Jahr 2022 sorgen wird. Erst ab einem Monatseinkommen von 2.500 Euro brutto kommt es zu einer jährlichen Entlastung von 117 Euro, ab 3.000 Euro Einkommen sind es 360 Euro. Personen mit einem monatlichen Einkommen von 4.000 Euro brutto werden am Jahresende mit 380 Euro entlastet. Bei 5.000 Euro brutto pro Monat profitiere man von 570 Euro.

WEITERE ECKPUNKTE DER STEUERREFORM

Familienbonus

Was bei der Entlastung zusätzlich mit einberechnet werden muss, ist der Familienbonus, der pro Kind von 1.500 Euro auf maximal 2.000 Euro erhöht wird. Dieses Geld mindert die Steuerlast und ist ein Absetzbetrag. Damit sollen vor allem Familien steuerlich entlastet werden. Der Kinderbonus kann allerdings nur dann voll ausgeschöpft werden, wenn genügend Steuern bezahlt werden - wer nur 1.500 Euro Steuern im Jahr bezahlt, profitiert nicht von der Erhöhung.

CO2 wird bepreist

Für den Klimaschutz wird für das Autofahren und Heizen eine CO2-Bepreisung eingeführt. Der Einstiegspreis beträgt ab 1. Juli 2022 30 Euro pro Tonne und steigt dann ziemlich rasch Jahr für Jahr. 2023 wird der Preis bei 35 Euro pro Tonne liegen, 2024 dann bei 45 Euro und 2025 bei 55 Euro.

Regionaler Klimabonus

Auf der anderen Seite wird es Entlastungsmaßnahmen geben. Je nach Region werden die Einnahmen aus der CO2-Steuer als Klimabonus zurück an die Bevölkerung fließen. Es wird vier Stufen geben: 100 Euro, 133 Euro, 167 Euro und 200 Euro pro Jahr und Person. Für Kinder gibt es einen Aufschlag von 50 Prozent auf den "Regionalen Klimabonus".

Wer am Land wohnt, erhält mehr Geld

"Wir wissen, dass die Lebensbedingungen zwischen Stadt und Land sehr unterschiedlich sind", so Bundeskanzler Kurz bei der Präsentation der Steuerreform. Viele seien auf ihr Auto angewiesen, gerade im ländlichen Raum. Der regionale Klimabonus soll die Mehrbelastung durch den CO2-Preis ausgleichen und ist in vier Stufen gegliedert: 100 Euro, 133 Euro, 167 Euro und 200 Euro im Jahr.

200 Euro im Jahr für Mellauer

Die genauen Berechnungen nach Region stehen noch aus, ein Beispiel aus dem Bregenzerwald wurde aber genannt: Wer in dünn besiedelten Gebieten wie Mellau wohnt, kann mit 200 Euro pro Jahr rechnen. In Großstädten wie Wien sind 100 Euro vorgesehen, in Mödling, Wörgl und Leoben sind es 133 Euro, in Neusiedl am See 167 Euro. Für Kinder ist ein Aufschlag von 50 Prozent zum regionalen Klimabonus geplant.

Rechenbeispiele: Wem bleibt was

In der Pressekonferenz nannte Bundeskanzler Kurz zwei konkrete Rechenbeispiele und die jährlichen Entlastungen im Vollausbau der Steuerreform.

Beispiel 1:
Pensionisten-Ehepaar aus Retz, Franz hat eine Pension von 1.296 Euro monatlich, Grete liegt bei 949 Euro.

Im Vollausbau der Steuerreform beträgt die gemeinsame Entlastung bei Berücksichtigung von Entlastung durch Steuer- bzw. Sozialversicherungsbeiträge sowie den Regionalbonus im ländlichen Raum:
877 Euro pro Jahr.

Beispiel 2:
Ehepaar mit zwei Kindern in Haag, beide berufstätig. Eva verdient monatlich 2.167 Euro, Roman 2.220 Euro. Berücksichtigt man die Entlastung durch Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge, Familienbonus und Regionalbonus, liegt die gemeinsame Entlastung bei:
2783 Euro pro Jahr.

Lob von Wirtschaft, Kritik von Umwelt-NGOs

(VOL.AT)

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