November 2012 folgende, nachstehend aufgeführte Fundsachen abgegeben:
1 Brille
1 Handy
1 Kleidungsstück
1 Sport- und Freizeitartikel
1 Uhr
1 Artikel der Kategorie Unterhaltungselektronik
Die Fundsachen können während der Öffnungszeiten des Fundamtes von den Eigentümern abgeholt werden. Die Gemeinde macht aufmerksam, dass das Eigentum an den Fundsachen, falls die Verlierer sich nicht melden, ein Jahr nach Anzeige des Fundes beim Fundamt auf den Finder übergeht. Verzichtet der Finder auf jegliche Fundrechte, wird der Gegenstand Eigentum des Fundamtes.
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