Alle 16 anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften werden nach den Weihnachtsfeiertagen, konkret ab dem 28. Dezember, bis vorerst 17. Jänner keine öffentlichen Gottesdienste abhalten, teilte Kultusministerin Susanne Raab (ÖVP) am Montag in einer Aussendung mit. Jedoch werden die Gotteshäuser weiterhin etwa für persönliche Gebete offenstehen.
Ausnahme für orthodoxes Weihnachtsfest
Eine Ausnahme wird für all jene Gläubigen gelten, die am 6. und 7. Jänner das orthodoxe Weihnachtsfest nach dem Julianischen Kalender feiern. Sie werden laut Regierung unter "strengsten Sicherheits- und Hygienemaßnahmen" öffentliche Gottesdienste feiern können.
"Auch wenn uns der Kampf gegen die Corona-Pandemie schon seit so langer Zeit begleitet und uns bereits viel abverlangt hat, werden die nächsten Monate wieder besonders herausfordernd", meinte Raab dazu.
(APA)
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