Die Gemeindevertretung von Fußach fordert den Landtag dringend auf, bis zur nächsten Gemeindewahl das Wahlgesetz zu ändern. Es werden zwei getrennte Stimmzettel für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters gefordert. Auch andere Gemeinden haben ähnliche Anträge an den Landtag beschlossen.
Der Antrag von Bürgermeister LAbg. Ernst Blum fand am Dienstag, 8. Juni, die Zustimmung der großen Mehrheit der Gemeindevertretung. Neben der Bürgermeisterfraktion Freie Wählergemeinschaft (FWG) stimmten alle anwesenden ÖVP-Mandatare ebenso zu wie zwei von der Liste “Für Fußach”. Es gab nur eine Gegenstimme von Kurt Neunkirchner.
Zuvor hatte der Bürgermeister daran erinnert, dass bei den Gemeindewahlen im März 2010 knapp 6 % ungültige Stimmen abgegeben wurden, bei der Bürgermeisterwahl waren sogar 12,43 % der abgegebenen Stimmen ungültig. In der Stadt Dornbirn waren die Prozentanteile der ungültigen Stimmen vergleichbar (6,38 % Stadtvertretung, 12,45 % Bürgermeister). Immer noch wissen zahlreiche Wählerinnen und Wähler nicht, dass sie auf einem Stimmzettel zweimal ankreuzen müssen, um für beide Wahlgänge gültig zu wählen.
Auch ÖVP-Bürgermeister dafür
“Bei Regionalkonferenzen bestätigen mir Bürgermeisterkollegen aus Nachbargemeinden intern, dass sie auch für zwei Stimmzettel wären. Allerdings melden sich die ÖVP-Bürgermeister mit diesem Anliegen in der Öffentlichkeit nicht so laut.” Thomas Bösch, Für Fußach, verwies auch auf die Probleme beim Auszählen: Einmal ist der Stimmzettel gültig, beim zweiten Wahlgang vielleicht ungültig. Das sorgt bei der Wahlkommission für erhebliche Mehrarbeit und für Unsicherheiten.
Zahlreiche Wähler kreuzen die Parteiliste ihrer Wahl an und vergeben auch Vorzugsstimmen für den Spitzenkandidaten. Dass für die Bürgermeisterwahl neben dem gleichen Namen noch einmal ein Kreuz gemacht werden sollte, wird von vielen nicht beachtet.
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