Anrainer hätten beobachtet, dass Autos einer Carsharing-Firma weit über die erlaubte Parkdauer oft über zwei, drei Tage in Kurzparkzonen stehen, ohne einen Strafzettel zu bekommen – so die Aussendung der FPÖ am Dienstag. Von der MA 67 jedoch hieß es auf Anfrage von VIENNA.AT, dass für Autos von Carsharing-Firmen genau die gleichen Regeln gelten, wie für alle anderen auch: Die maximale Parkdauer von zwei Stunden dürfe nicht überschritten werden.
Es sei jedoch für Kontrolleure schwer ersichtlich, wie lange ein Fahrzeug bereits in der Kurzparkzone stehe, wenn eine Tafel eingelegt ist. Das gilt allerdings nicht nur für Autos von Carsharing-Firmen, sondern für alle Firmenfahrzeuge, die statt Kurzparkscheine zu verwenden die Parkometerabgabe pauschal errichten.
Strafzettel habe man schon viele bekommen
“Für uns gelten die gleichen regeln wie für alle Autofahrer”, meint auch ein Sprecher eines in Wien stark vertretenen Carsharing-Unternehmens. “Wir haben bereits einen nicht geringen Betrag an Parkometerstrafen an die Stadt Wien gezahlt” und Strafzettel kämen regelmäßig vor.
Die Fahrzeuge werden nur von den Kunden geparkt, es sei ein zu großer Aufwand die Autos, die in Kurzparkzonen abgestellt wurden, vom Service-Team umparken zu lassen. Strafen müsse man in also in Kauf nehmen und man habe schonn feststellen müssen, dass “die Kontrollen der Stadt Wien anscheinend gut funktionieren”. (SVA)
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