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Auch Balkonkraftwerke werden von Steuer befreit

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Pixabay (Sujet) ©Das Aus für die Steuer auf Photovoltaikanlagen gilt auch für Balkonkraftwerke.
Wer plant, eine Photovoltaikanlage zu kaufen oder ein "Balkonkraftwerk" als Weihnachtsgeschenk zu erwerben, sollte in Betracht ziehen, den Kauf erst im Januar durchzuführen. Ab 2024 werden PV-Anlagen mit einer Spitzenleistung von 35 Kilowatt (kWp) von der Umsatzsteuer befreit sein.
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Gasheizungsverbot im Neubau ab 2024 beschlossen

Die Umsatzsteuerbefreiung wurde am Dienstag im Rahmen der Budgetbegleitgesetze im Nationalrat verabschiedet. Dadurch entfallen für zahlreiche private PV-Anlagen auch die Förderanträge bei der OeMAG, die seit dem Photovoltaik-Boom 2022 oft für Unmut gesorgt hatten, da das Budget häufig innerhalb weniger Minuten erschöpft war.

Aus für Umsatzsteuer auch für Balkonkraftwerke

Diese Steuerbefreiung gilt auch für Balkonkraftwerke, also kleine PV-Anlagen mit ein oder zwei Modulen, die eine Leistung von höchstens 800 Watt haben und in eine Steckdose eingesteckt werden können. Die Umsatzsteuerbefreiung bleibt vorerst bis 2026 in Kraft. Laut dem grünen Energiesprecher Lukas Hammer wird der Markt überwacht, um festzustellen, ob die Installationsfirmen die Preissenkung tatsächlich an ihre Kunden weitergeben.

Boom bei Balkonkraftwerken

Erstmals bietet der Bund eine Förderung in Form einer Umsatzsteuerbefreiung für Steckersolaranlagen bis 800 Watt an. Diese können beispielsweise auf Balkongeländern oder Gartenhütten installiert werden. In den Jahren 2022 und 2023 erlebte die Verbreitung von kleinen PV-Anlagen einen starken Aufschwung. Diese können einfach durch eine Meldung an den Netzbetreiber registriert und an eine Steckdose angeschlossen werden. Sie werden im Fachhandel, Baumärkten und online verkauft. Die Rentabilität dieser Anlagen hängt von der Sonneneinstrahlung, dem Stromverbrauch und dem Strompreis ab und kann sich innerhalb weniger Jahre amortisieren.

(APA/Red)

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