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Attest oder Quarantäne notwendig: Heimreise aus Kroatien als Beispiel

Für Personen, die aus Italien oder nicht-angrenzenden Ländern nach Österreich einreisen, gilt nach wie vor die Pflicht zur Quarantäne bzw. einem Gesundheitsattest.
Für Personen, die aus Italien oder nicht-angrenzenden Ländern nach Österreich einreisen, gilt nach wie vor die Pflicht zur Quarantäne bzw. einem Gesundheitsattest. ©pixabay.com (Symbolbild)
Für Personen, die aus Italien oder nicht-angrenzenden Ländern nach Österreich einreisen, gilt nach wie vor die Pflicht zur 14-tägigen Quarantäne bzw. einem Gesundheitsattest.
Österreich öffnet alle Grenzen außer eine

Das stellte das Gesundheitsministerium am Donnerstag in einer Aussendung klar. Konkret wurden Einreisen aus Kroatien als Beispiel genannt.

Kroatien als Beispiel: Quarantäne oder Gesundheitsattest

"Wenn man z. B. in Kroatien gewesen ist und z. B. über Slowenien wieder nach Österreich einreist, ist im Moment weiterhin ein Gesundheitsattest oder eine 14-tägige Heimquarantäne erforderlich", hieß es in der Mitteilung. Kroatien gilt als eines der beliebtesten Urlaubsländer der Österreicher.

Stichprobenartige Kontrollen an der Grenze

Ab nun würden stichprobenartige Kontrollen in Grenznähe durchgeführt, hieß es. "Angehaltene Personen haben im Zuge der Kontrolle gegebenenfalls glaubhaft zu machen, dass sie nicht aus einem Land kommend einreisen bzw. in den letzten 14 Tagen nicht in einem Land waren, welches weiterhin von den Einreisebeschränkungen umfasst ist oder müssen ein Gesundheitszeugnis vorweisen und sich gegebenenfalls in selbstüberwachte Heimquarantäne begeben", betonte das Ministerium.

Österreich hatte mit dem heutigen Donnerstag die Corona-bedingten Einreisebeschränkungen und Kontrollen auf dem Land- und Luftweg zu den Nachbarstaaten Deutschland, Liechtenstein, Schweiz, Slowakei, Tschechien, Slowenien und Ungarn aufgehoben. Dies gilt für die Staatsbürger Österreichs und der jeweiligen Nachbarländer, wie auch für Personen, die in Österreich oder einem dieser Länder ihren ständigen Aufenthalt haben.

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(APA/Red)

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