Erfreulich ist laut Landesrat Schwärzler, dass es zu einer Verfahrensbeschleunigung kommt, da die humanitären Gründe von den Behörden sofort mitbeurteilt werden. Ebenso sei positiv zu werten, dass es nach einem negativ abgeschlossenen Verfahren keine Verlängerung des Asylrechts geben kann, da die humanitären Gründe nicht mehr nachträglich geltend gemacht werden können. Weiters ist im neuen Fremdenpolizeigesetz normiert, dass für Personen mit illegalem Aufenthalt in Österreich das Ausweisungsverfahren unverzüglich eingeleitet werden kann und nicht nachträglich humanitäre Kriterien zu prüfen sind.
Neu ist auch, dass das Land einen Beirat einrichten kann, um in besonderen Einzelfällen mit einer guten Integration und unter der Voraussetzung, dass eine Patenschaft vorliegt, einen humanitären Aufenthalt empfehlen zu können, betont Landesrat Schwärzler.
In einzelnen Bereichen werde das Land Vorarlberg noch Verbesserungsvorschläge, insbesondere hinsichtlich einer rascheren Abwicklung der Verfahren, im Rahmen der Begutachtung einbringen.
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