Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) drängt auf neue europäische Regeln, die eine leichtere Abschiebung von straffällig gewordenen Flüchtlingen ermöglichen. Derzeit ist der Spielraum, der von der zuletzt 2011 geänderten Status- bzw. Qualifikationsrichtlinie der EU vorgegeben wird, eng. Diese regelt Mindeststandards im Umgang mit Flüchtlingen, die für die Staaten der Union verbindlich sind.
Aberkannt werden kann ein Schutzstatus etwa, wenn sich herausstellt, dass der Betroffene eigentlich gar nicht schutzberechtigt gewesen wäre, weil er beispielsweise Kriegsverbrecher war oder eine schwere nichtpolitische Straftat außerhalb des Aufnahmelandes begangen hat. Gleiches gilt, wenn die Person den Schutzstatus durch falsche Angaben oder Dokumente erreicht hat.
Aberkennung des Stutzstatus: Nur bei stichhaltigen Gründen
Ansonsten kann der Schutzstatus eines Flüchtlings nur noch aberkannt werden, wenn es “stichhaltige Gründe für die Annahme gibt, dass er eine Gefahr für die Sicherheit des Mitgliedstaats darstellt, in dem er sich aufhält” bzw. wenn “er eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Mitgliedstaats darstellt, weil er wegen einer besonders schweren Straftat rechtskräftig verurteilt wurde”.
Die Aberkennung eines Schutzstatus bedeutet freilich noch nicht automatisch, dass ein straffällig gewordener Flüchtling tatsächlich außer Landes gebracht wird. Einer entsprechenden Abschiebung dürfen dann nämlich auch noch Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention nicht entgegenstehen.
Verschärfung der Regeln sehr wahrscheinlich
Eine gewisse Verschärfung dieser derzeit geltenden Regeln ist freilich wahrscheinlich. Denn aktuell wird zwischen Kommission, Europaparlament und auch den EU-Staaten an einem neuen Regulativ gearbeitet, das sich speziell auch den straffällig gewordenen Flüchtlingen widmen soll.
(APA/Red)
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