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Asfinag setzt bei Unfällen künftig auf Drohnen

Die Asfinag nützt künftig Drohnen
Die Asfinag nützt künftig Drohnen ©APA/dpa
Der Blick aus der Luft hat für die Helferinnen und Helfer bei einem Verkehrsunfall oft entscheidende Vorteile. Die sogenannten "Traffic Manager" der Asfinag, die in den Ballungsräumen Wien, Linz, Salzburg und Graz bei Zwischenfällen auf der Strecke im Einsatz sind und etwa Absicherungen oder Pannenhilfe vornehmen, setzen daher nun auf Drohnen. Das teilte die Asfinag am Freitag mit. Eine entsprechende Simulation eines schweren Unfalls fand nun gemeinsam mit der Polizei statt.

Auf dem Verkehrskontrollplatz Kematen auf der A8 Innkreis-Autobahn wurde ein schwerer Zwischenfall mit Verletzten simuliert und eine Drohne zur Hilfe genommen. Und auch in den Autobahnmeistereien der Gesellschaft wird zunehmend auf die technischen Helfer gesetzt.

"Unser Drohnenprojekt steht ganz im Zeichen der Verkehrssicherheit. Wir erkennen sofort die exakte Ausdehnung der Unfallstelle, wie viele Fahrstreifen blockiert sind, wo Fahrzeuge zum Stillstand gekommen sind und wie weit der Rückstau bereits reicht", sagte Asfinag-Geschäftsführer Heimo Maier-Farkas. Die aus der Luft gesammelten Informationen werden dazu genützt, um etwa zu entscheiden, welche Absicherungsmaßnahmen akut zu setzen sind, und ob in Abstimmung mit der Polizei eine Umleitung oder Totalsperre notwendig ist.

Auch Hilfe für Einsatzorganisationen

Ein Drohnenprojekt läuft auch in der Autobahnmeisterei Unterwald auf der A2 in der Steiermark. Dort soll die technische Unterstützung dabei helfen, die Zufahrtsmöglichkeiten für Einsatzorganisationen vorzunehmen, Brücken zu kontrollieren oder strategische Zugänge bei der Gehölzpflege in unwegsamem Gelände abzuklären. Auch die Sichtung von Gewässerschutzanlagen nach Starkregen steht laut Aussendung der Asfinag am Programm.

Einige der "Traffic Manager" der Asfinag wurden zuletzt zu Drohnenpiloten ausgebildet. Bei schweren Ereignissen steuern diese nach Erledigung der Erstmaßnahmen eine kleine, nur 250 Gramm leichte Drohne in maximal 20 Meter Höhe über oder abseits der Autobahn. Laut der Gesellschaft ist dadurch keine Ablenkung der Lenkerinnen und Lenker gegeben. Durch eine Sensorik kann die Drohne den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern automatisch folgen, die somit beide Hände frei haben. Der Vorgang ist gesetzlich gedeckt, das gefilmte Material wird laut Asfinag nur intern verwendet und unterliegt dem Datenschutz.

(APA)

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