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ASFINAG erinnert: Ab 1. Februar nur noch Vignette 2024 gültig

Ab 1. Februar gilt nur noch die sonnengelbe Vignette.
Ab 1. Februar gilt nur noch die sonnengelbe Vignette. ©VOL.AT/Steurer
Mit dem Ende des Januars 2024 nähert sich auch das Ende der Gültigkeit der Vignetten für das Jahr 2023.

Ab dem 1. Februar sind nur noch die Digitale Vignette 2024 sowie die Klebevignette in Sonnengelb gültig. Für Vignettennutzern bedeutet dies, dass sie sich umgehend um den Erwerb der neuen Vignetten bemühen sollten. Laut ASFINAG-Geschäftsführerin Claudia Eder haben bereits 70 Prozent der Jahresvignettenkäufer die digitale Variante gewählt. Die Vignetten sind im ASFINAG Mautshop, über die ASFINAG App oder in einer der 6.000 Vertriebsstellen erhältlich.

Online-Erwerb und Konsumentenschutz

Beim Online-Kauf der Digitalen Jahres-Vignette ist eine Konsumentenschutzfrist von 18 Tagen zu beachten. Alternativ bieten Verkaufsautomaten der ASFINAG, ausgewählte Vertriebsstellen, ASFINAG-Mautstellen, Trafiken und Tankstellen sowie Partnerorganisationen wie ÖAMTC, ARBÖ und ADAC sofort gültige Digitale Jahres-Vignetten an. Für Unternehmer entfällt diese Wartezeit, ihre Digitale Vignette ist sofort nach dem Kauf gültig.

Vignettenkontrollen und Ersatzmaut

Der ASFINAG Service und Kontrolldienst führt stichprobenartige Kontrollen durch. Bei Feststellung einer fehlenden gültigen Vignette beträgt die Ersatzmaut für mehrspurige Fahrzeuge, wie Pkw, 120 Euro und für einspurige Fahrzeuge 65 Euro. Dies gilt auch bei Erfassung durch automatische Vignettenkontrollen.

Vignettenpreise

Die Jahres-Vignette behält ihren Preis von 96,40 Euro. Die neue 1-Tages-Vignette für Pkw kostet 8,60 Euro und für Motorräder 3,40 Euro. Die 10-Tages-Vignette für Urlauber:innen wird von 9,90 auf 11,50 Euro angepasst, während die 2-Monats-Vignette leicht von 29 auf 28,90 Euro sinkt.

Kreativität bei Ausreden

Die ASFINAG Mautaufsichtsorgane berichten von kreativen Ausreden bei fehlender Vignette während der Mautkontrollen. Die Bandbreite reicht vom Klassiker „Vignette als Geschenk auf Weinflasche geklebt“ bis hin zu „mein Hund hat die Vignette gefressen“. Jedoch führen weder Ausreden noch Unwissenheit zur Vermeidung der Ersatzmaut.

(VOL.AT)

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