Am Mittwoch wird am Wiener Landesgericht gegen einen 33-jährigen Mann verhandelt, der am 10. Juli 2019 als Patient einen Arzt in der Herzambulanz des Wiener Sozialmedizinischen Zentrums (SMZ) Süd niedergestochen und lebensgefährlich verletzt hat. Die Staatsanwaltschaft hat die Unterbringung des Mannes in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.
Patient war nicht zurechnungsfähig
Einem psychiatrischen Gutachten zufolge war der Mann im Tatzeitraum nicht zurechnungsfähig. Daher kann er nicht wegen versuchten Mordes verantwortlich gemacht werden. Wie der Sachverständige herausfand, handelte der 33-Jährige unter dem Einfluss einer paranoiden Wahnerkrankung, als er im Wartebereich der voll besetzten Ambulanz dem 64-jährigen Oberarzt ein Messer in den Bauch rammte. Eine Notoperation rettete dem vor der Pensionierung stehenden Mediziner das Leben.
(APA/Red)
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