Artenschutzkonzept für Vogelarten im Ried

Die Biodiversität – die Vielfalt an Ökosystemen, Arten und Genen – ist weltweit in Gefahr. Vorarlberg ist davon nicht ausgenommen und hat als einziges Land in Österreich die Erstellung von Roten Listen gesetzlich verankert. Mit dem Instrument des Artenschutzkonzepts möchte das Land eine Reduktion des Artenverlustes erzielen, erklärte Landesrat Erich Schwärzler am Freitag, 8. Juni 2012, bei einem Besuch im Lauteracher Ried.
Neben dem Klimawandel ist der Biodiversitätsverlust als die kritischste globale Umweltbedrohung zu sehen. “Das Aussterben charakteristischer Tier- und Pflanzenarten ist für das natürliche System ein Verlust, der nicht wieder wettzumachen ist. Wir sind uns dieser Herausforderung bewusst und handeln entsprechend”, sagte Landesrat Schwärzler.
Drei stark gefährdete Vogelarten
Im Auftrag des Landes Vorarlberg haben Experten des Naturschutzbundes Artenschutzkonzepte für drei stark gefährdete Vogelarten erstellt – für den Kiebitz, die Bekassine und den Großen Brachvogel. Diese Bodenbrüter sind typische Bewohner der Riedlandschaften, die ganz maßgeblich den Charakter des Vorarlberger Rheintales prägen.
Landesrat Schwärzler: “Vorarlberg trägt hier eine große Verantwortung. Die Riedgebiete im unteren Rheintal sind das wichtigste Wiesenbrütergebiet im Bodenseeraum, für Bekassine und Großen Brachvogel sind sie sogar das einzige.” Erste Erfolge konnten bereits durch das 1999 mit Förderung aus dem Naturschutzfonds des Landes gestartete Wiesenbrüterprojekt erzielt werden. Am Beispiel Kiebitz zeigte sich, wie mit gezielten Förderungen eine Art erfolgreich in der Region erhalten werden kann.
Mit den Artenschutzkonzepten seien wichtige Grundlagen geschaffen, die Umsetzung könne aber nur gemeinsam gelingen, so Landesrat Schwärzler. Neben Gemeinden, Gebietsbetreuern, Behörden, Landwirten, Jägern und anderen Nutzern können jede und jeder Einzelne dazu beitragen. Schwärzlers Appell: “Bleiben Sie in den Riedgebieten, insbesondere während der Brutzeit, auf den Wegen und nehmen Sie Ihren Hund an die Leine.”
(VLK)
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