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Arbeiterkammer Vorarlberg gewinnt nächste Instanz gegen Anwaltskammer

Feldkirch/Innsbruck - Nachdem bereits das Landesgericht Feldkirch als Erstgericht für die Vorarlberger Konsumenten entschieden hat, wurde dieses Urteil nun vom Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) vollinhaltlich bestätigt und die Klage der Rechtsanwaltskammer gegen die Arbeiterkammer Vorarlberg erneut in ihrer Substanz abgewiesen.
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Für Arbeiterkammer-Direktor Rainer Keckeis wäre es angebracht, die Sache im Interesse der Konsumenten so zu akzeptieren, zumal eine ordentliche Revision an den Oberstengerichtshof (OGH) vom Berufungsgericht ausgeschlossen wurde. „Wie wichtig es ist, dass alle Bevölkerungsgruppen kostenlosen Zugang zur AK-Konsumentenberatung haben, hat sich zuletzt im Rahmen der Fälle explodierender Handyrechnungen gezeigt“, ist Direktor Keckeis überzeugt.

Klage gegen die Arbeiterkammer Vorarlberg

Nachdem der Konsumentenschutz für alle am 1. Jänner 2009 gestartet worden war, klagte die Rechtsanwaltskammer die Arbeiterkammer Vorarlberg: Die AK habe kein Recht dazu, Nichtmitglieder zu beraten, dies sei alleine den Rechtsanwälten vorbehalten. Sowohl Arbeiterkammer als auch das Sozialministerium als Aufsichtsbehörde vertraten eine gegenteilige Rechtsansicht. In einem ersten Urteil entschied dann das Landesgericht Feldkirch im Herbst 2010, dass es der AK sehr wohl erlaubt sei, Konsumentenschutz für alle anzubieten. Die Arbeiterkammer Vorarlberg dürfe nur nicht behaupten, die einzige Anbieterin für Konsumentenschutz zu sein. Gegen diese Entscheidung legte die Rechtsanwaltskammer – und in weiterer Folge auch die Arbeiterkammer – Berufung ein. Mit dem Ergebnis, dass das Oberlandesgericht Innsbruck das Ersturteil vollinhaltlich bestätigte.

Die Begründung des OLG: Das Arbeiterkammergesetz enthalte kein ausdrückliches Verbot eines Tätigwerdens der AK Vorarlberg in Konsumentenschutzangelegenheiten auch für Nicht-AK-Mitglieder. Die AK könne, ohne den Vertretungsvorbehalt der Rechtsanwälte zu verletzen, auch in sachlichem begrenztem Bereich der Beratung und Betreuung von Konsumenten tätig sein, so lange sie mit diesem Verhalten nicht das Ziel ihres eigenen wirtschaftlichen Vorteils verfolge.

Die Arbeiterkammer Vorarlberg steht seit nunmehr gut zwei Jahren allen Vorarlbergerinnen und Vorarlberger bei Konsumentenschutzproblemen helfend zur Seite. „Die Ausweitung auch auf Nicht-Mitglieder war wichtig und hat sich voll bewährt. Zuletzt vor allem beim Thema explodierende Handyrechnungen. Denn hier ist niemand vor bösen Überraschungen gefeit“, sagt dazu Arbeiterkammer-Direktor Keckeis. Vor allem die Schwächeren in unserer Gesellschaft seien auf dieses Hilfsangebot angewiesen.

Keckeis ruft die Rechtsanwaltskammer daher dazu auf, die Sache nun endgültig auf sich beruhen zu lassen und die Entscheidung zur Kenntnis zu nehmen. Die beiden vergangenen Jahre hätten eindeutig gezeigt, dass der Konsumentenschutz für alle keine wirtschaftlich nachteilige Situation für die Anwälte mit sich gebracht habe. Im Gegenteil: „Die Zahl der Fälle, die bei der Konsumentenberatung betreut werden, nimmt stetig zu und die Arbeiterkammer Vorarlberg beauftragt mehr denn je Anwälte mit der Vertretung von Konsumenten vor Gericht“, erklärt Keckeis.

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