Das gaben die Anwälte am Dienstag bekannt. Sie wollen nun Grundrechtsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof erheben.
Das Fortbestehen des Haftgrunds der Verdunkelungsgefahr werde darauf gestützt, dass noch nicht alle ehemaligen Vorstandsmitglieder des Vereins und der in die Vertragsverhandlungen eingebundene ehemalige Sturm-Manager Heinz Schilcher gerichtlich einvernommen worden seien, hieß es von Seiten der Rechtsvertreter. Dass noch nicht alle relevanten Personen einvernommen werden konnten, liege nicht im Ermessen Kartnigs, monierten die Anwälte.
Soyer und Pacher betonten wie bisher auch, dass man noch immer keine Einsicht in sämtliche Unterlagen habe, die der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörde vorliegen würden. Darauf sei die OLG- Entscheidung überhaupt nicht eingegangen. Nun wollen die Anwälte eine Grundrechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss beim Obersten Gerichtshof einheben. Die Rechtsvertreter hofften, dass am kommenden Montag – nach Kartnigs dritter Einvernahme – die U-Haft aufgehoben werde.
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