Anwälte der FPÖ widersprechen Aussagen von Van der Bellens Seite

Van der Bellens Vertreter hatten am Wochenende betont, dass nach vier Tagen öffentlicher Verhandlung im Verfassungsgerichtshof (VfGH) kein einziger Hinweis auf eine Manipulation bei der Bundespräsidenten-Stichwahl aufgetaucht sei. Dem Argument, dass der VfGH bisher Wahlen schon aufgehoben hat, wenn gegen Bestimmungen verstoßen wurde, die Manipulationen verhindern sollen, können sie nichts abgewinnen. VfGH habe sonst immer aufgrund der Akten und bei “Anscheinsverdacht” entschieden. Durch die öffentliche Verhandlung sehen sie dagegen den Beweis erbracht, dass es keine Manipulationen gab.
FPÖ-Seite sieht Verdacht auf Verstöße bei Bundespräsidentenwahl bestätigt
Die Kanzlei B&S Böhmdorfer Schender für die FPÖ sieht sich dagegen bisher “in praktisch allen relevanten Aspekten bestätigt”. Das Beweisverfahren habe “unzählige, teils gravierende Verstöße gegen Wahlgesetze” aufgezeigt – die die gegnerische Seite schlicht negierte. Und in seiner bisherigen Rechtsprechung habe der VfGH keinen Nachweis gebraucht, dass das Wahlergebnis tatsächlich manipuliert wurde, wenn jene Punkte der Wahlordnung verletzt wurden, die “eine einwandfreie Prüfung der Stimmenzählung sichern sollen”.
Beim Beweisverfahren sei es auch “nur am Rande” darum gegangen, ob es wirklich Wahlmanipulationen gegeben habe, argumentieren Dieter Böhmdorfer und Rüdiger Schender weiter. Das wären dann auch Straftatbestände, die Sache der Strafverfolgungsbehörden seien. Und zu fordern, dass der VfGH von seiner bisherigen “zu Recht strengen Judikatur” abgesehen soll, lasse Verständnis für fundamentale Säulen des Rechtsstaates vermissen.
Lob gab es auch von Böhmdorfer und Schender für das VfGH-Verfahren, das “mit höchster Gewissenhaftigkeit geführt” werde.
VfGH-Verhandlung wird am Mittwoch fortgesetzt
Die öffentliche Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) zur Anfechtung der Bundespräsidenten-Wahl wird am Mittwoch um 13 Uhr fortgesetzt. Dieser Tag werde auch weisen, ob zusätzliche Zeugeneinvernahmen und Verhandlungstage notwendig sein werden, sagte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth am Montag zur APA. Auch neue Zeugeneinvernahmen seien nicht ausgeschlossen, aber vorerst nicht geplant.
Bei der Verhandlung am Mittwoch sollen die Parteienvertreter, also die anfechtende Partei FPÖ, die Bundeswahlbehörde sowie Vertreter des designierten Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen, zu Wort kommen. Sie werden sich den Fragen der 14 Verfassungsrichter stellen. Ob das Entscheidungsdatum, der 6. Juli, aufrecht bleibt, konnte man beim VfGH noch nicht sagen. Auch dies werde sich erst nach Verlauf der Verhandlung am Mittwoch weisen.
(apa/red)
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