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Antragsformulare für Familienpass im Gemeindeamt

Der Familienpass wird im Gemeindeamt umgehend ausgestellt.
Der Familienpass wird im Gemeindeamt umgehend ausgestellt. ©Gerhard Scopoli

Gaschurn. Alle Familien, auch Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren, können den Familienpass beantragen. Vorausgesetzt, der Hauptwohnsitz befindet sich in unserem Ländle.

Antragsformulare gibt es im Gemeindeamt. Dort wird der Familienpass umgehend ausgestellt. In den darauffolgenden Jahren wird dieser Pass automatisch verlängert und per Post zugeschickt, bis der Anspruch erlischt. Neben dem Antragssteller, Vater oder Mutter, kann noch eine zweite erwachsene Person auf dem Familienpass angeführt werden. Dieser Familienpass-Partner kann neben Mutter oder Vater auch jede andere Person sein, welche häufig mit den Kindern die Freizeit verbringt, z.B. die Oma. Leben die Eltern getrennt, können Mutter und Vater jeweils im Gemeindeamt ihres Hauptwohnsitzes einen Familienpass beantragen und jeweils einen eigenen Familienpass-Partner anführen. Solange die Kinder unter 18 Jahren sind, bekommen Sie automatisch im Spätherbst den neuen Familienpass zugestellt. Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde ist einfach die neue Adresse dem Bürgerservice der Gemeinde zu melden. Wer in eine neue Gemeinde umzieht, hat dort den Familienpass nochmals neu zu beantragen. Wünscht jemand eine Zweitkarte, ist beim Antrag einfach “Wir hätten gerne für beide Partner eine Karte” anzukreuzen. Der Antragsteller bekommt sofort für sich und seinen Familienpass-Partner jeweils eine Karte ausgestellt. Bei Verlust kann man sich schnell und bequem eine neue Karte auf der Gemeinde ausstellen lassen.

Dorfstraße 2,Gaschurn, Austria

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